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POLITIK/545: Joachim Busch spricht vor dem UN-Ausschuss in Genf (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. - Pressemitteilung 26.03.2015

Selbstvertreter der Bundesvereinigung Lebenshilfe spricht vor dem UN-Ausschuss in Genf

Lebenshilfe fordert Bundesteilhabegesetz als wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ein


Berlin/Genf. Heute beginnt die Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor dem zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen in Genf. Die deutsche Regierungsdelegation wird dem Ausschuss darlegen, welche Schritte seit Inkrafttreten der Konvention genau heute vor sechs Jahren unternommen wurden.

Den Auftakt bildet ein sogenanntes formales Treffen von Vertretern der deutschen Zivilgesellschaft und der Monitoring-Stelle mit dem Fachausschuss. Sie werden dem Ausschuss schildern, wo es Probleme bei der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland gibt. Mit dabei ist Joachim Busch aus Lübeck, Selbstvertreter und Mitglied sowohl im Vorstand als auch im Rat behinderter Menschen der Bundesvereinigung Lebenshilfe. "In Deutschland dürfen viele Menschen mit Behinderung immer noch nicht wählen. Da muss das Wahlrecht endlich geändert werden", so Busch "und auch im Betreuungsrecht muss sich etwas tun, damit Menschen mit Behinderung so weit wie möglich unterstützt werden bei eigenen Entscheidungen."

So informiert, tritt der Fachausschuss in einen Dialog mit der deutschen Regierungsdelegation. Im Anschluss an das Staatenprüfungsverfahren wird der Fachausschuss dann verschiedene Empfehlungen, die sogenannten "Abschließenden Bemerkungen" veröffentlichen. Damit erhält Deutschland eine Rückmeldung dazu, in welchen Bereichen Erfolge oder Mängel bei der Umsetzung der UN-BRK zu verzeichnen sind. Zu erwarten ist, dass die Kritik des Ausschusses deutlich ausfällt.

"Wichtig ist es deshalb jetzt, die Rechte von Menschen mit Behinderung durch Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken", sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Daher sei die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes, das eine zielgenaue und personenzentrierte Unterstützung von Menschen mit Behinderung ermöglicht, so wichtig. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert die Regierungskoalition auf, ihre Verpflichtung zur Umsetzung der UN-BRK ernst zu nehmen und die Arbeit am Bundesteilhabegesetz, dem wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode, zügig weiterzuführen.

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Quelle:
Pressemitteilung 26.03.2015
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Abteilung Kommunikation
Telefon 030 / 20 64 11 -140, Fax -640
E-Mail: peer.brocke@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2015

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