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POLITIK/561: Nordrhein-Westfalen - barrierefreie Wohnungen bauen (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 10. Juli 2018

Barrierefreie Wohnungen bauen - Wohnungsmarkt für alle zukunftssicher gestalten

Abstimmung im Landtag NRW am 12. Juli


Berlin. Jeder Mensch möchte selbst entscheiden, wo und mit wem er zusammenlebt. Doch Menschen mit Behinderungen können sich das häufig nicht aussuchen. Überall in Nordrhein-Westfalen fehlt es an behindertengerechtem Wohnraum - in den Städten und auf dem Land. Das führt dazu, dass Menschen ihre vertraute Umgebung verlassen müssen, wenn sie im Laufe ihres Lebens beeinträchtigt werden.

Am Donnerstag (12. Juli) stimmen die Abgeordneten des Landtags NRW über das so genannte Baurechtsmodernisierungsgesetz ab. Anders als in der Landesbauordnung, die ursprünglich zum 28. Dezember 2018 in Kraft treten sollte, wird darin auf jede Vorgabe zur Schaffung rollstuhlgerechter Wohnungen für die Bauwirtschaft verzichtet. Dies wird dazu führen, dass auch zukünftig nicht ausreichend barrierefreier Wohnraum zur Verfügung stehen wird.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wirbt deshalb bei den Landtagsabgeordneten dafür, dem Gesetz in der jetzigen Fassung nicht zuzustimmen. "Mit den Wohnungen, die wir heute bauen, bestimmen wir, wie und wo wir in Zukunft leben werden. Gerade in einer alternden Gesellschaft ist die Barrierefreiheit unverzichtbar", erklärt Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Sie begleitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nordrhein-Westfalen.

"Die Landtagsabgeordneten sollten jetzt die Chance ergreifen, den Wohnungsmarkt für alle zukunftssicher zu gestalten", so Kroworsch weiter. Dazu gehöre auch die Verankerung der vieldiskutierten Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen. Nur so könne sichergestellt werden, dass es barrierefreie Wohnungen in ausreichender Zahl gebe. "Eine moderne Bauordnung sollte sich am Leitgedanken des universellen Designs ausrichten, das die Nutzbarkeit für alle Menschen von vornherein mit in den Blick nimmt", so Kroworsch. "Barrierefreiheit kommt letztendlich allen zugute - Menschen mit Behinderungen, aber auch älteren Menschen oder Eltern mit Kleinkindern. Und Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken ist im Endeffekt günstiger, als Häuser und Wohnungen im Nachhinein umzubauen."

Auch wenn sich abzeichnet, dass der Landtag durch Änderungsanträge den Gesetzentwurf im Bereich der Zugänglichkeit entschärfen und vorschreiben wird, dass Aufzüge von allen Wohnungen und öffentlichen Verkehrsflächen barrierefrei erreichbar sein müssen, sieht das Institut den Gesetzentwurf als Rückschritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an. Die UN-Konvention schreibt verbindlich vor, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wo sie leben wollen. Wenn barrierefreie Wohnungen fehlen, gibt es faktisch keine Wahlmöglichkeit.

Im April 2018 konsultierte das Institut in Duisburg behindertenpolitische Verbände aus NRW. Sie schilderten einhellig die schwierige Situation für Menschen mit Behinderungen auf dem Wohnungsmarkt.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. 2017 wurde es von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen damit beauftragt, die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu intensivieren.


Weitere Informationen:

Website-Menüpunkt "Länderprojekt Nordrhein-Westfalen" der Monitoring-Stelle UN-BRK
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/laenderprojekte/nordrhein-westfalen/

Tagesordnung des Landtags NRW für den 12. Juli 2018 (Tagesordnungspunkt 3)
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP17/001/PT17-32.jsp

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Juli 2018
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2018

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