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RECHT/649: Amtsschimmel - Mit Mensch und Hund im Personennnahverkehr(LHZ)


Lebenshilfe Zeitung, Nr. 3 - September 2009

AMTSSCHIMMEL
Mit Mensch und Hund

Von Norbert Schumacher


§ 145 Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) regelt die unentgeltliche Beförderung schwer behinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr. Die Begleitung bezahlt nichts, wenn der behinderte Mensch zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt ist. Im Juli 2004 wurde eine Neuregelung eingefügt, die es schwer behinderten Menschen ermöglicht, alternativ einen sogenannten Behindertenbegleithund mitzuführen. Man musste sich dann zwischen menschlicher oder tierischer Begleitung entscheiden.

Diese Regelung ist in der Praxis nur auf geringe Akzeptanz gestoßen, was jetzt zu einer erneuten Gesetzesänderung geführt hat: Ab sofort ist es möglich, sich von einer Person begleiten zu lassen und gleichzeitig einen Hund mitzuführen.


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Quelle:
Lebenshilfe Zeitung, Nr. 3/2009, 30. Jg., September 2009, S. 11
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. September 2009