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RECHT/689: Präventionsgesetz muss behinderte Menschen einbeziehen (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 5. Februar 2015

Präventionsgesetz muss behinderte Menschen einbeziehen

SoVD: "Perspektive der Betroffenen fehlt!"


Der Sozialverband SoVD hält Nachbesserungen beim geplanten Präventionsgesetz für notwendig. "Gute Absichten allein reichen nicht aus, wenn das Gesetz seine Ziele erreichen soll. Deshalb muss der Bundesrat Korrekturen bewirken. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie Patientinnen und Patienten werden bisher nicht genügend berücksichtigt", sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich der Beratung des Gesetzes am Freitag im Bundesrat. Der Verbandspräsident fordert zudem eine stärkere Einbeziehung der Arbeitgeber sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. "Gegenwärtig verengt der Gesetzentwurf die Leistungen der Prävention zu sehr auf die gesetzlichen Krankenkassen. Daraus erwächst die Gefahr von Leistungsverschiebungen auf Kosten der Versicherten", warnt Bauer.

Mit einer umfassenden Stellungnahme bezieht der SoVD Position zum Präventionsgesetz (PräVG).

Seit seiner Gründung setzt sich der SoVD für behinderte und pflegebedürftige Menschen sowie Patientinnen und Patienten ein. Das Bundesministerium für Gesundheit erkennt den Verband als eine von sechs "maßgeblichen Organisationen" an, welche die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen vertreten.


SoVD-Stellungnahme:
http://www.sovd.de/fileadmin//downloads/sozpol-dok/pdf/2014-11-19_SoVD_Stellungnahme_zum_Praeventionsgesetz.pdf

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Sozialverband Deutschland e.V.
Pressemitteilung Nr.: 06 / 2015, 06. Februar 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2015

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