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RECHT/696: Änderung der Reha-Richtlinie zugunsten betroffener Menschen durchgesetzt (BAG SELBSTHILFE)


BAG SELBSTHILFE - Pressemitteilung: 22.08.2018

BAG SELBSTHILFE setzt Änderung der Reha-Richtlinie zugunsten von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung durch


Düsseldorf, 22.08.2018. Das Recht auf Selbstbestimmung, Wunsch- und Wahlrechte, die Verankerung des Teilhabebegriffs der UN-Behindertenrechtskonvention, die Beteiligung und aktive Einbindung des Rehabilitanden in den Entscheidungsprozess, aber auch der ausdrückliche Hinweis auf die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach Paragraf 32 SGB IX und auf die Fristen zur Bearbeitung von Anträgen nach Paragraf 14 SGB IX: Dies sind nun auch Inhalte der am 04.08.2018 in Kraft getretenen Rehabilitations-Richtlinie. Ein Ergebnis, das nur durch den unermüdlichen Einsatz der BAG SELBSTHILFE zustande gekommen ist.

"Der BAG SELBSTHILFE war es wichtig, dass diese wesentlichen Gesichtspunkte auch in der Reha-Richtlinie ausdrückliche Erwähnung finden", so die Bundesvorsitzende der BAG SELBSTHILFE, Hannelore Loskill. "Denn die Adressaten der Reha-Richtlinie richten ihr Augenmerk in der Regel nur auf diese Vorgaben, ohne zugleich andere Gesetzesregelungen, wie etwa die des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), hinreichend im Blick zu behalten. Daher war es für uns von Bedeutung, dass die Kernelemente des BTHG mit dessen geänderter Sichtweise von Behinderung und Teilhabe auch in der Richtlinie ihren Ausdruck und damit unmittelbare Anwendung finden."

Trotz vieler Widerstände im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) konnte die BAG SELBSTHILFE erreichen, dass diese wesentlichen Aspekte, die im BTHG zugunsten von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung enthalten sind, auch in der Reha-Richtlinie übernommen werden und so den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden zu Gute kommen.

Die Rehabilitations-Richtlinie wurde am 17.05.2018 durch Beschluss des G-BA geändert und ist in dieser Fassung am 04.08.2018, einen Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft getreten. Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Internetseite des G-BA (www.g-ba.de) veröffentlicht.

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Quelle:
Pressemitteilung: 22.08.2018
Herausgeber: BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0211-31006-25, Fax: 0211-31006-48
E-Mail: presse@bag-selbsthilfe.de
Internet: www.bag-selbsthilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2018

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