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VERBAND/720: Lebenshilfe und Down-Syndrom-Verbände gegen Reihenuntersuchung mit Praena-Test (Lebenshilfe)


Lebenshilfe - Pressemitteilung 17.03.2015

Gegen Diskriminierung von Menschen mit Trisomie 21

Lebenshilfe und Down-Syndrom-Verbände wenden sich gegen Reihenuntersuchung mit Praena-Test


Die Lebenshilfe und die Down-Syndrom-Fachverbände wenden sich entschieden gegen den Einsatz des sogenannten Praena-Tests als Reihenuntersuchung. Bei dieser Vorsorge-Untersuchung lässt sich durch eine Blutentnahme bei der werdenden Mutter bereits in der frühen Schwangerschaft das Vorliegen einer Trisomie 21 (Down-Syndrom) feststellen. Der Praena-Test wurde in Deutschland im Sommer 2012 zugelassen. Derzeit übernehmen etwa 20 Krankenkassen die Kosten auf Antrag.

Gegenwärtig berät der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) über die Erprobung des Praena-Tests. Der GBA entscheidet darüber, welche Untersuchungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Die Firma LifeCodexx, die den Praena-Test anbietet, ng aufgenommen werden. Die Firma LifeCodexx, die den Praena-Test anbietet, hat diese Erprobung beantragt, um letztlich seinen Einsatz als reguläre Schwangerenvorsorge zu erreichen. Eine solche Untersuchung wirft aber systematisch die Frage nach einem Abbruch der Schwangerschaft auf -und stellt das Lebensrecht von Menschen mit Trisomie 21 in Frage.

Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt: "Wir wenden uns nicht generell gegen den Praena-Test. Sein Einsatz als Reihenuntersuchung ist ethisch jedoch hoch problematisch und sogar gefährlich. Er vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Damit gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit. Dazu kommt die nicht unerhebliche Zahl der falsch-positiven Testergebnisse - das heißt, der Test zeigt eine Behinderung an, obwohl das Kind nicht behindert ist. Eine von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierte Reihenuntersuchung, die gezielt nach Kindern mit Down-Syndrom sucht und ihr Leben zur Disposition stellt, steht außerdem im Widerspruch zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK)."

Die UN-BRK betont den wertvollen Beitrag von Menschen mit Behinderung zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt der Gesellschaft. Inklusion bedeutet, Menschen in ihrer Vielfalt wertzuschätzen. Ulla Schmidt: "Wir haben uns mit Unterzeichnung der UN-BRK für eine inklusive Gesellschaft und für eine Willkommenskultur entschieden. Wichtig ist, dass wir gewährleisten, dass auch Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft teilhaben können. Sie und ihre Familien müssen Beratung, Informationen und Unterstützung bekommen, so wie sie es benötigen. Dafür stehen die Lebenshilfe und ihre Partner."

Bündnis zum Welt-Down-Syndrom-Tag 2015:
Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland - Bundesweite Beratung und Information, Deutsches Down-Syndrom InfoCenter, Down-Syndrom Netzwerk Deutschland, Kids Hamburg - Kontakt- und Informationszentrum Down-Syndrom, Bundesvereinigung Lebenshilfe.

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Quelle:
Pressemitteilung 17.03.2015
Kerstin Heidecke
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon: 030 / 20 64 11 -141, Fax -241
E-Mail: kerstin.heidecke@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2015

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