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AGRAR/204: Haltungs-Verordnung für Puten - Die Zeit ist überreif


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. März 2014

Haltungs-Verordnung für Puten: Die Zeit ist überreif



Zum Bericht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) über die Putenhaltung in NRW erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich verbindliche Mindeststandards für die Haltung von Puten zu entwickeln und sich nicht hinter unzureichenden freiwilligen Verpflichtungen der Geflügelindustrie zu verstecken.

Wenn weit über zehn Millionen Puten in Deutschland gehalten werden um unseren Fleischbedarf zu decken, sind wir ethisch dazu verpflichtet, ihnen ein Leben ohne Schmerzen und Leiden zu ermöglichen.

Und wenn die Tiere genetisch ein so enormes Muskelwachstum generieren, dass sie im letzten Drittel der Mast ihr Gewicht nicht mehr tragen können, dann erfüllt diese Zuchtlinie den Tatbestand der Qualzucht und darf nicht mehr verwendet werden.

In seinem Bericht weist der BUND nach, dass den Küken standardmäßig bereits in der Brüterei die Oberschnäbel kupiert werden. Dies widerspricht geltendem Tierschutzrecht, das diese Teilamputationen nur in Einzelfällen erlaubt. Haltungsbedingungen, die diese Eingriffe rechtfertigen, wollen wir nicht.

Die zahlreichen Missstände in der Putenmast müssen endlich angegangen werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. März 2014, Nr. 0220
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2014