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AGRAR/242: Agrarflächen - Bund muss ungesunde Bodenverteilung neu definieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Februar 2015

Agrarflächen: Bund muss ungesunde Bodenverteilung neu definieren


Zur Debatte um Änderungen im Bodenrecht erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Die aktuellen Initiativen verschiedener Bundesländer zur Weiterentwicklung des Bodenrechts sind gut. Sie gehen aber nicht weit genug - denn sie packen das Problem nicht bei der Wurzel.

Der Handlungsbedarf liegt nicht nur bei den Ländern sondern vor allem auch beim Bund. Ein koordiniertes Vorgehen ist notwendig um die Strukturprobleme in der Landwirtschaft wirklich zu lösen und eine Harmonisierung des Bodenrechtes zu gewährleisten. Die weitgehende Übertragung der Gestaltungshoheit auf die Länder mit der Föderalismusreform 2006 muss deshalb rückblickend kritisch hinterfragt werden.

Die Landnahme von Agrarflächen durch außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren und kapitalkräftige Unternehmensgruppen muss zukünftig effektiv verhindert werden. Die Unternehmenskonzentration in einigen Regionen ist von einer gesunden und vielfältigen Agrarstruktur weit entfernt.

Die Ausformulierung von länderbezogenen Agrarstrukturverbesserungsgesetzen (ASVG) muss deshalb durch eine Bundesinitiative zur Gewährleistung einer ausgewogenen Agrarstruktur des Bundes ergänzt werden.

Wir fordern deshalb ein ergänzendes Agrarstrukturgesetz auf Bundesebene.

Dieses muss eine Neudefinition der ungesunden Bodenverteilung und die Formulierung eines agrarstrukturellen Leitbildes umfassen, um die Leitplanken für die zukünftige Entwicklung auf dem Bodenmarkt zu setzen und eine gesunden landwirtschaftlichen Betriebsstruktur zu gewährleisten.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Februar 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2015

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