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ARBEIT/1025: Keine Ausnahme von Flüchtlingen vom Mindestlohn


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. September 2015

Keine Ausnahme von Flüchtlingen vom Mindestlohn


Zu der vom CDU-Wirtschaftrat und von CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn erhobenen Forderung nach der Ausnahme von Flüchtlinge vom Mindestlohn erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Eine untaugliche Idee wird durch ständige Wiederholung nicht besser. Löhne unterhalb der Mindestlohngrenze für Flüchtlinge führen nicht zu einer besseren Arbeitsmarktintegration dieser Gruppe, sondern sind der Nährboden für Ressentiments. Flüchtlinge würden so dem Vorwurf ausgesetzt, mit Dumpinglöhnen die Arbeitsmarktchancen einheimischer Bewerber zu schmälern. Das ist reines Gift für das gesellschaftliche Klima. Daher lehnen auch Arbeitgeber und Gewerkschaften diesen Vorschlag unisono ab.

Wenn die CDU wirklich etwas für den besseren Arbeitsmarkteinstieg von Flüchtlingen tun möchte, dann soll sie endlich ihren Widerstand gegen die Abschaffung der bürokratischen Vorrangprüfung aufgeben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. September 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2015

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