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ARBEIT/1047: Gesetzesentwurf zu Werkverträgen wird Mogelpackung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Februar 2016

Gesetzesentwurf zu Werkverträgen wird Mogelpackung


Zu der Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, den Streit um ihr geplantes Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen zu beenden, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Das geplante Gesetz aus dem Hause Nahles wird endgültig zu einer Mogelpackung. Jetzt sollen die Kriterien entschärft werden, die Werkverträge von Leiharbeit abgrenzen sollten. Wenn diese Kriterien komplett fallen, dann bringt der Gesetzesentwurf absolut gar nichts für die Beschäftigten, die auf der Basis von zweifelhaften Werkverträgen für Unternehmen arbeiten. Die Ministerin hat viel angekündigt. Doch daraus wird jetzt ein bedeutungsloses Reförmchen.

Statt über Kriterien zu streiten, wäre es besser gewesen, die Leiharbeit endlich sinnvoller zu reformieren. Denn die bisher vorgesehenen Regelungen werden weder zu mehr Gerechtigkeit noch zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit führen. Die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten bringt den Leiharbeitsbeschäftigten nichts. Im Gegenteil: So entstehen neue Drehtüreffekte, denn ein Unternehmen kann danach jederzeit eine neue Leiharbeitskraft auf den frei gewordenen Arbeitsplatz setzen. Egal, ob gerade Auftragsspitzen zu bewältigen sind oder nicht. Wer Leiharbeit zum Senken der Löhne nutzt, hat auch künftig nichts zu befürchten. Und das ist nicht akzeptabel.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Februar 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2016

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