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ARBEIT/1100: Neues Entgelttransparenzgesetz schafft weder Transparenz noch Lohngerechtigkeit


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. März 2017

Neues Entgelttransparenzgesetz schafft weder Transparenz noch Lohngerechtigkeit


Zur heutigen öffentlichen Anhörung zum geplanten "Entgelttransparenzgesetz" erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Kritik der Sachverständigen ist deutlich: Ein wirkungsvolles Gesetz ist dieser Entwurf aus dem Hause Schwesig nicht. Das geplante Gesetz will angeblich das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit durchsetzen. Doch dieses Ziel erreicht es allein mithilfe von mehr Transparenz bei weitem nicht. Die SPD ist vor der Union und Wirtschaft eingeknickt. Das neue Entgelttransparenzgesetz schafft weder Transparenz noch Lohngerechtigkeit.

Das Gesetz, so wie es heute vorliegt, diskriminiert alle weiblichen Beschäftigten in kleineren Betrieben. Denn die geplanten Regelungen gelten längst nicht für alle Frauen. Auskunft über das Entgelt von Kollegen erhalten nur Frauen, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten. Damit gilt der Gesetzesentwurf für mehr als 60 Prozent aller weiblichen Beschäftigten nicht.

Gleichzeitig sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig die Entgeltstrukturen in ihrem Unternehmen auf Benachteiligungen hin überprüfen. Dazu sind sie aber nicht verpflichtet. Dadurch bleibt der Vorstoß wirkungslos. Für diese Farce einer Überprüfung dürfen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber außerdem ein Prüfverfahren ganz nach eigenem Gusto aussuchen. Ob das Prüfverfahren geeignet ist oder Entgeltgleichheit nur vorgaukelt, ist der Bundesregierung anscheinend egal. Dabei macht nur ein zweckmäßiges und zertifiziertes Prüfverfahren Benachteiligungen beim Lohn tatsächlich sichtbar.

Das geplante Gesetz lässt Frauen am Ende wieder allein, wenn sie Diskriminierungen feststellen. Denn vor das Arbeitsgericht müssen sie alleine ziehen. Ein wirklicher Schritt in die richtige Richtung wäre es, wenn die Möglichkeit einer starken Verbandsklage gesetzlich geschaffen wird. Nur so wird das Entgeltgleichheitsgebot tatsächlich durchgesetzt und Frauen wirklich effektiv unterstützt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. März 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2017

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