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ARBEIT/1115: Tarifeinheit - Streikrecht bleibt unangetastet


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Juli 2017

Tarifeinheit: Streikrecht bleibt unangetastet


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifeinheit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Der Spruch der Karlsruher Richter ist zwar zurückhaltend, aber im Detail sehr deutlich. Ganz wichtig ist die Klarstellung, dass das Tarifeinheitsgesetz in keiner Weise das Streikrecht berührt. Streiks bleiben möglich, unabhängig davon ob die Gewerkschaft die Mehrheit oder eine Minderheit der Beschäftigten vertritt. So entsteht kein Haftungsrisiko für die Gewerkschaften. Damit ist der Angriff auf das Streikrecht abgewehrt und das ist gut so.

Das Tarifeinheitsgesetz ist laut Karlsruher Richter weitgehend verfassungsgemäß, aber es verstößt dennoch im Falle einer Verdrängung eines Tarifvertrags gegen die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Die Bundesregierung hat damit ein einseitiges Gesetz vorgelegt, das die großen Gewerkschaften bevorteilt, aber die Berufsgewerkschaften nicht ausreichend schützt. Die Bundesregierung muss also wieder einmal gesetzlich nacharbeiten und das Gesetz zu Gunsten der Berufsgewerkschaften überarbeiten. Das begrüßen wir, denn die neuen Regelungen müssen künftig die Interessen der Berufsgewerkschaften weitaus stärker als geplant berücksichtigen.

Zukünftig werden die Gerichte dafür zuständig sein, dass das Tarifeinheitsgesetz auch tatsächlich verfassungsgemäß ausgelegt wird. Das ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, denn sie hätte das selber gesetzlich regeln müssen. Jetzt drohen vielfältige Gerichtsverhandlungen und unterschiedliche Urteile. Alles zusammen wird die Lage unübersichtlich und chaotisch machen. Im besten Falle wird das Urteil aus Karlsruhe aufgrund der vielen Hürden dazu führen, dass das Tarifeinheitsgesetz einfach ins Leere läuft. Und das wäre ein echter Erfolg für die Koalitionsfreiheit.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Juli 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2017

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