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ARBEIT/1141: Bundesregierung muss Entsenderichtlinie zügig in nationales Recht umsetzen



Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. Mai 2018

Bundesregierung muss Entsenderichtlinie zügig in nationales Recht umsetzen

  Zur Abstimmung über die Reform der Entsenderichtlinie im Europäischen Parlament erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik:   Europa muss sozialer werden. Wir fordern schon lange gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Deshalb begrüßen wir, dass das Europäische Parlament die Einigung zur Entsenderichtlinie angenommen hat. Es ist längst überfällig, dass entsandte Arbeitskräfte besser geschützt und angemessen entlohnt werden. Außerdem werden so endlich faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Unternehmen gestärkt, die bereits heute nach Tarif entlohnen.   Die Verabschiedung der Entsenderichtlinie ist aber nur die erste Etappe. Jetzt ist die Bundesregierung in der Pflicht, die Richtlinie zügig in nationales Recht umzusetzen. Dabei muss die Bundesregierung die Spielräume, die sich im nationalen Recht ergeben, auch tatsächlich effektiv nutzen.   Die Bundesregierung muss baldmöglichst das deutsche Arbeitsrecht anpassen, damit möglichst viele Tarifverträge verbindlich auf entsandte Beschäftigte angewendet werden. Gleichzeitig muss die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell aufgestockt werden. Denn die Regelungen der Entsenderichtlinie müssen nicht nur umgesetzt, sondern auch effektiv kontrolliert werden. Immerhin geht es hier um soziale Gerechtigkeit, denn auch entsandte Beschäftigte haben gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne verdient.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Mai 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2018

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