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ARBEIT/1145: Mindestlohn ist zu niedrig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Juni 2018

Mindestlohn ist zu niedrig


Zum Vorschlag der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn anzuheben, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Der gesetzliche Mindestlohn steigt, aber 9,19 Euro in einem ersten Schritt ist dennoch zu wenig. Der Mindestlohn muss vor Armut schützen. Die Beschäftigten sollen in Würde von ihrer Arbeit leben können. Nur so stärkt der Mindestlohn auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb muss der Mindestlohn deutlich stärker steigen. Es ist richtig, dass nicht die Politik, sondern die Mindestlohnkommission verantwortlich ist für die Erhöhung des Mindestlohns. Die Höhe des Mindestlohns darf nicht zum Spielball wechselnder Mehrheiten werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen aber müssen verändert werden. Denn bei der Einführung des Mindestlohns wurde ohne Not der Handlungsspielraum der Mindestlohnkommission stark begrenzt. Laut Gesetzgeber soll sich die Anpassung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung orientieren. Damit bleibt der Mindestlohn immer auf niedrigem Niveau, auch wenn eine deutliche Erhöhung ökonomisch möglich und sozialpolitisch geboten wäre. Das ist nicht akzeptabel.

Bundesarbeitsminister Heil muss die Mindestlohnkommission deshalb endlich stärken. Die Höhe des Mindestlohns darf sich künftig nicht mehr alleine an der Tarifentwicklung orientieren und im Gesetz muss der Schutz vor Armut als Zielsetzung zwingend verankert werden. Die Mindestlohnkommission braucht mehr Freiheit und größeren Ermessensspielraum, damit der Mindestlohn über die Tarifentwicklung hinaus steigen kann. Daran ändert auch nichts, dass der Mindestlohn in einem zweiten Schritt im Jahr 2020 auf 9,35 Euro angepasst werden soll. Denn jegliche Arbeit hat ihren Wert und deshalb muss der Mindestlohn schon im nächsten Jahr deutlich stärker steigen.

Neben der Höhe des Mindestlohns besteht weiterer Handlungsbedarf. Die Ausnahme beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose muss unverzüglich gestrichen werden. Denn der Mindestlohn ist per Definition der niedrigste gesetzlich zulässige Lohn. Zudem muss der Mindestlohn auch endlich flächendeckend durchgesetzt werden. Notwendig sind mehr Kontrollen und dafür braucht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr Personal. Der Mindestlohn muss wirksam umgesetzt und kontrolliert werden. Schlupflöcher und Ausnahmen darf es nicht weiter geben.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Juni 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2018

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