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ARBEIT/1155: Ryanair verstößt gegen deutsche Gesetze


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Oktober 2018

Ryanair verstößt gegen deutsche Gesetze


Zu den neusten Enthüllungen rund um die Billig-Airline Ryanair erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wenn es in der Arbeitswelt schmutzig ist, dann ist Ryanair immer mittendrin. Wie jetzt ein Medienbericht enthüllt hat, legt die Billig-Airline dreist Krankheitsakten über ihre Beschäftigten an, auf die weit über hundert Ryanair-Mitarbeiter in ganz Europa Zugriff haben. Gleichzeitig nötigt das Unternehmen seine Beschäftigten, detailliert die Symptome ihrer Krankheiten zu schildern. In Disziplinaranhörungen werden sie außerdem bedrängt, zu versprechen, nicht mehr krank zu werden. Damit verstößt Ryanair gegen den deutschen Datenschutz, denn Informationen zu Krankheiten sind besonders schützenswerte und sensible Daten.

Außerdem beschäftigt Ryanair anscheinend illegal Leiharbeitskräfte als Kabinenpersonal. Denn die irischen Leiharbeitsfirmen besitzen wohl keine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und damit verstößt Ryanair gegen das Gesetz.

Es ist unsäglich, mit welcher Arroganz das Unternehmen Ryanair die Rechte von Beschäftigten mit Füßen tritt. Und es ist absolut nicht akzeptabel, wie anmaßend Ryanair den eigenen Geschäften nachgeht und dabei die Gesetze der Länder, in denen das Unternehmen operiert, einfach ungeniert ignoriert.

Ryanair sollte schnell seinen Kurs ändern, geltende Gesetze beachten und die Rechte der Beschäftigten garantieren. Notwendig sind vor allem ein fairer Tarifvertrag und starke Betriebsräte. Denn ein Unternehmen kann langfristig nur gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgreich sein.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Oktober 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2018

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