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ARBEIT/1192: 100 Jahre Betriebsrätegesetz - Zeit für ein Update bei der Mitbestimmung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. Februar 2020

100 Jahre Betriebsrätegesetz - Zeit für ein Update bei der Mitbestimmung


Zum 100-jährigen Jubiläum des Betriebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920 erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Das Betriebsrätegesetz war ein Meilenstein. Die auf Partizipation ausgelegte Mitbestimmung macht die Wirtschaft demokratischer. Wenn die Beschäftigten ihre Arbeitswelt mitgestalten können, dann profitieren davon auch die Unternehmen.

Die Vorteile der Mitbestimmung sind bekannt und doch haben mittlerweile nur noch 41 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben einen Betriebsrat an ihrer Seite. Mehr noch: eine relevante Zahl an Arbeitgebenden verhindert sogar aktiv die Wahl von Betriebsräten. Das ist ein Armutszeugnis ohne gleichen. Das zeigt, hier besteht dringender politischer Handlungsbedarf und das darf die Bundesregierung nicht weiter ignorieren. Notwendig sind bessere neue Regelungen. Betriebsratswahlen müssen erleichtert werden und die aktiven Beschäftigten brauchen mehr Schutz.

Gleichzeitig ist die Arbeitswelt im Wandel und wird digital. Doch die Grundlagen der Mitbestimmung orientieren sich nach wie vor an einer analogen Arbeitswelt. Deshalb ist es jetzt Zeit für ein Update bei der Mitbestimmung. Denn nur mit starken Personal- und Betriebsräten können die Risiken minimiert und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung besser genutzt werden.

Durch die Digitalisierung werden sich viele Tätigkeiten verändern. Deshalb ist ein echtes Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei der Weiterbildung und qualitativen Personalplanung dringend notwendig. Gleichzeitig muss der betriebliche Schutz der Persönlichkeitsrechte gestärkt werden. Beim Einsatz von Software und Künstlicher Intelligenz mit Auswirkung auf die Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Beschäftigten müssen die Personal- und Betriebsräte verbindlich beteiligt werden, denn optimal vernetzte Prozesse dürfen nicht zu optimal überwachten Beschäftigten führen.

Durch den digitalen Wandel kann Arbeit auch mehr entgrenzen. Psychische Belastungen können zunehmen. Deshalb muss die Mitbestimmung bei den Themen Erreichbarkeit, Menge der Arbeit und mobiles Arbeiten gestärkt werden. Bundesarbeitsminister Heil muss endlich handeln, denn von der Digitalisierung sollen alle profitieren - die Wirtschaft und auch die Beschäftigten.

Hintergrund:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zu beiden Aspekten der Mitbestimmung Anträge in den Bundestag eingebracht:

Antrag:
"Betriebsratswahlen erleichtern - Aktive Beschäftigte besser schützen"
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/017/1901710.pdf

Antrag:

"Digitalisierung - Update für die Mitbestimmung

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/168/1916843.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Februar 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2020

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