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ARBEIT/819: CDU/CSU-Mindestlohn - kein flächendeckender Schutz vor Lohndumping


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. April 2012

CDU/CSU-Mindestlohn: kein flächendeckender Schutz vor Lohndumping



Zu der Einigung in der Union über ein Mindestlohn-Modell erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik

Das vorgestellte Mindestlohn-Modell mag für CDU und CSU ein großer Schritt sein, für die Beschäftigten ist er zu klein. Statt einer wirksamen Lohnuntergrenze bleibt es beim Mindestlohn light. Viele Beschäftigte in Deutschland werden auch weiter mit niedrigsten Löhnen abgespeist werden können, denn die Union will den Kommissionsauftrag auf tariffreie Branchen beschränken. Das hilft der Friseurin aus Sachsen wenig, denn gegen bestehende Niedriglöhne per Tarif will die Union nicht offensiv vorgehen. Abweichungen nach unten bleiben ebenso möglich. Die Wahl eines Schlichters per Losverfahren überlässt die Frage fairer Löhne dem Zufallsprinzip. Die Gefahr, dass die Beschäftigten dabei eine Niete ziehen, ist sehr hoch. Die Niedriglöhner brauchen aber keine Mindestlohn-Lotterie, sondern flächendeckenden Schutz vor Lohndumping.

Auf den müssen die Beschäftigten aber noch lange warten. Das liegt nicht nur an dem unzureichenden Konzept von CDU/CSU, sondern auch am Koalitionspartner. Der FDP geht selbst der Unionsvorschlag zu weit. Mit ihrer umgehenden Absage hat die FDP das Projekt Mindestlohn für diese Wahlperiode versenkt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. April 2012, Nr. 0379/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2012