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ARBEIT/938: Mindestlohngesetz - Abgerechnet wird zum Schluss


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. März 2014

Mindestlohngesetz: Abgerechnet wird zum Schluss



Zu dem Mindestlohngesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Nahles erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Die Union wird weiter versuchen, den Mindestlohn zu durchlöchern. Deshalb kann erst am Ende des Gesetzgebungsprozesses beurteilt werden, ob es zukünftig einen flächendeckenden Schutz vor Lohndumping geben wird oder nicht.

Die Sonderregelung für Langzeitarbeitslose ist darüber hinaus ein Anreizprogramm dafür, dass zukünftig kein Langzeitarbeitsloser mehr ohne Lohnzuschuss von Arbeitsagentur oder Jobcenter angestellt wird. Der Mindestlohn für Langzeitarbeitslose wird also von den Beitragszahler und über die sozialen Sicherungssysteme finanziert. Das wird enorme Kosten verursachen.

Grundsätzlich kritisch bleibt zudem das Vorhaben, die Mindestlohnhöhe bis 2018 einzufrieren. Das Ziel, dass ein alleinstehender Vollzeitbeschäftigter von seinem Lohn ohne ergänzendes Arbeitslosengeld II leben kann, wird damit unterlaufen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. März 2014, Nr. 0229-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2014