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ARBEIT/978: Mindestlohn darf nicht per Verordnung unterlaufen werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. November 2014

Mindestlohn darf nicht per Verordnung unterlaufen werden



Zu den Verordnungsentwürfen des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung des Mindestlohns, mit denen die Kontrolle des Mindestlohns massiv erschwert würde, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Die Mindestlohngegner haben offenbar noch nicht aufgegeben. Nicht anders kann man den Versuch des Bundesfinanzministeriums bewerten, die Kontrolle des Mindestlohns qua Verordnung zu unterlaufen. Ministerin Nahles muss jetzt handeln und ihren Kabinettskollegen Schäuble auf eine Gestaltung seiner Mindestlohn-Verordnungen verpflichten, mit der die Wirksamkeit des Mindestlohns nicht ausgehebelt wird.

Nur mit wirksamen Kontrollen kann der Mindestlohn zum Erfolgsprojekt werden. Das Mindestlohngesetz sieht daher aus gutem Grund vor, dass bei Minijobbern und Beschäftigten der Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden müssen. Das Schäuble-Ministerium will nun diese Anforderungen für mobile Beschäftigte stark absenken. Gleiches gilt für die gesetzlich geregelten Meldepflichten. Dadurch wird die Kontrolle des Mindestlohns massiv erschwert.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. November 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2014