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AUSSEN/1971: Anhörung zum Menschenrechtsbericht des Auswärtigen Amtes richtiger Schritt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Juni 2017

Anhörung zum Menschenrechtsbericht des Auswärtigen Amtes richtiger Schritt


Zur heutigen öffentlichen Anhörung zum Universellen Staatenüberprüfungsverfahren (Universal Periodic Review - UPR) der Bundesregierung im Auswärtigen Amt erklärt Tom Koenigs, Sprecher für Menschenrechtspolitik:

Das UPR-Verfahren ist ein wichtiges Menschenrechtsinstrument. Die Mitglieder des Menschenrechtsrats haben Deutschland im Jahr 2013 insgesamt 168 Empfehlungen ins Stammbuch geschrieben. Das zeigt: Bei den Menschenrechten hat auch Deutschland Nachholbedarf. Daher begrüßen wir die kurzfristige Einladung der Bundesregierung zum Dialog. Die deutschen NGOs und Menschenrechtsinstitutionen werden der Menschenrechtsbeauftragten Kofler Hinweise geben können, was bis zur kommenden Überprüfung im Jahr 2018 noch zu tun ist. Deren Einbeziehung ist umso wichtiger, weil die Bundesregierung einen Zwischenbericht bislang nicht für nötig hält. Es ist nicht bekannt, was die Bundesregierung gegen die vor vier Jahren kritisierten Missstände bisher unternommen hat und inwieweit sie dabei erfolgreich war.

Die Einbeziehung von NGOs und die Möglichkeit einer Diskussion zum UPR-Verfahren sind das eine. Einen Zwischenbericht zum Umsetzungsstand der Empfehlungen wäre ein anderes. Unsere Große Anfrage (Bundestagsdrucksache: 18/10560) zwingt die Bundesregierung erstmals öffentlich Stellung zu beziehen, wie ernst sie die Bekämpfung der aufgezeigten Missstände nimmt.

Deutschland muss die Menschenrechte zum Maßstab seines politischen Handelns machen. Aber die Bundesregierung begegnet Forderungen wichtiger internationaler Organisationen mit einer Mischung aus Schläfrigkeit und Verweigerung. Das schadet den Menschen in Deutschland und dem Ansehen Deutschlands und unserer Institutionen in der Welt. Trotz der entsprechenden Empfehlung ist es zum Beispiel zu keiner Klarstellung im Polizeirecht gekommen, um die diskriminierende Methode des Racial Profiling zu unterbinden. Auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden nur unzureichend verbessert. Exemplarisch dafür sind die bestehenden Ungleichheiten beim Wahlrecht, die zuletzt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert hatte. Deutschland sollte sich institutionell mehr zutrauen. Ein wichtiger Beitrag dazu wäre unsere vorgeschlagene Reform der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, die für 13 000 Pflegeeinrichtungen und Gefängnisse in Deutschland zuständig ist. Damit soll Misshandlungen besser vorgebeugt werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. Juni 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2017

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