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AUSSEN/2085: Unternehmen müssen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. September 2018

Unternehmen müssen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen


Zur Verabschiedung des Berichts über die Überprüfung Deutschlands im Länderverfahren des UN-Menschenrechtsrats erklärt Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechtspolitik:

Endlich sagt die Bundesregierung die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt und der ILO-Konvention 169 zum Schutz der Rechte indigener Völker zu. Diese Schritte sind seit langem überfällig, und den Worten müssen nun Taten folgen.

Wir fordern seit Langem die Ratifizierung des Zusatzprotokolls. Wie ernst es die Koalition diesmal meint, kann sie beweisen, indem sich unserem Antrag dazu im Bundestag anschließt.

Dass die Bundesregierung sich weiter der Umsetzung verbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten für Unternehmen verweigert und unbeirrt auf Freiwilligkeit setzt, ist nicht nachvollziehbar. Zurecht prangert heute auch das Forum Menschenrechte an, dass die Aktivitäten deutscher Unternehmen immer wieder Verarmung, Vertreibung und Menschenrechtsverletzungen im Ausland nach sich ziehen.

Weiteren Nachholbedarf gibt es beispielsweise bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. September 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2018

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