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EUROPA/1235: Fluggastdaten - Ausmaß des Überwachungswahns wird sichtbar


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. April 2012

Fluggastdaten: Ausmaß des Überwachungswahns wird sichtbar



Zum Beschluss der EU-Innenminister über eine fünfjährige anlasslose Massenspeicherung und -rasterung aller Fluggastdaten erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik:

Vor unseren Augen nimmt ein Überwachungsregime Gestalt an, das den demokratischen Rechtsstaat gefährdet und die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger einschränkt. Die jetzt geplante anlasslose Massenspeicherung der EU-Fluggastdaten ist nur ein weiterer trauriger Höhepunkt einer eindimensionalen, am Generalverdacht ausgerichteten Politik. Erst vor wenigen Monaten wurde die mehrjährige Massenspeicherung und Übermittlung der Finanztransaktionsdaten von EU-Bürgern an die USA (SWIFT-Abkommen) vom EU-Parlament abgesegnet. Vergangene Woche hat das Parlament ein Fluggastdatenabkommen mit den USA über unfassbar lange Speicherzeiten von 15 Jahren durch gewunken. Die Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten aller Bürger will Kommissarin Malmström vor Gericht erzwingen.

Das Schweigen und die Enthaltung von Innenminister Friedrich in der Ministerrunde sind skandalös. Anstatt sich schützend vor unsere Verfassung und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürgern stellen und gegen das schon wegen der fünfjährigen Speicherdauer klar grundgesetzwidrige Vorhaben zu votieren, legt er die Hände in den Schoß.

Die Überwachungsideologie der CDU/CSU führt im Ergebnis zu konkreten Einschränkungen der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, während die Sicherheitsversprechen wolkig bleiben und durch nichts belegt sind.

Folgen hätte die Schaffung der riesigen EU-Fluggastdatenbank auch für die Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese nur unter der Bedingung für zulässig gehalten, dass in einer "Überwachungsgesamtrechnung" nicht noch anderweitige Massenspeicherungen bestehen, welche eine Neubewertung erforderlich machen würden. Damit bestehen gute Chancen, dass auch ein neuer Versuch die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie umzusetzen, erneut in Karlsruhe scheitern würde.

Angesichts der Gesamtentwicklung bleibt es vordringliches Ziel unserer Innenpolitik, verloren gegangene Freiheitsräume zurückzugewinnen und die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger aktiv zu stärken.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. April 2012, Nr. 0388/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2012