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EUROPA/1392: Wichtiges Signal für den Datenschutz


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Dezember 2013

Wichtiges Signal für den Datenschutz



Zum Gutachten des EU-Generalanwalts zur EU-Datenschutzrichtlinie erklären Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzende:

Die Botschaft des Generalanwalts beim Europäische Gerichtshof (EuGH) ist eindeutig: Die geltende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten verstößt gegen EU-Grundrechte. Sie verletzt das Grundrecht auf Datenschutz und ist unverhältnismäßig. Das Gutachten ist ein deutliches Zeichen an die Hardliner. Es stärkt unsere Hoffnung in Hinblick auf das zu erwartende Urteil.

Die Große Koalition muss nun mindestens ihre Pläne auf Eis legen und das Urteil des EuGHs abwarten. Es bedarf dringend einer Reform der Richtlinie durch den EU-Gesetzgeber. Wir werden uns weiterhin mit allen Mitteln gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht ohne Anlass unter Generalverdacht gestellt werden.

Dass die CDU/CSU gerade in diesen Zeiten die Stelle der Bundesdatenschutzbeauftragten mit Andrea Voßhoff besetzen will, setzt kein Zeichen für den Bürgerrechtsschutz. Wir erwarten von der SPD, dass sie sich gegenüber der CDU/CSU für eine zügige und adäquate Neubesetzung des Amtes einsetzt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz, der ohne effektive unabhängige Datenschutzkontrolle nicht zu gewährleisten ist.

Wir brauchen in diesem Amt eine starke Persönlichkeit mit ausgewiesener Erfahrung im Bereich des Schutzes der Bürgerrechte. Dieser für unsere Demokratie so wichtige Posten darf nicht nach politischer Gefälligkeit besetzt werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Dezember 2013, Nr. 0818-13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2013