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EUROPA/1509: Urteil zum Kauf von Anleihen aus Krisenstaaten durch die EZB schafft Klarheit


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Juni 2015

EuGH-Urteil schafft Klarheit: BVerfG sollte jetzt zügig entscheiden


Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zum Kauf von Anleihen aus Krisenstaaten durch die EZB (OMT-Beschluss, Outright Monetary Transactions) der Europäischen Zentralbank erklären Manuel Sarrazin, Sprecher für Europapolitik, und Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:

Es ist gut, dass der EuGH mit einer überzeugenden Entscheidung Klarheit geschaffen hat: Der OMT-Beschluss der EZB ist mit den EU-Verträgen vereinbar. Damit stärkt das Gericht der EZB als Akteur im europäischen Interesse den Rücken. Das Bundesverfassungsgericht sollte jetzt zügig auf der Grundlage der verbindlichen Maßgaben aus Luxemburg entscheiden. Der EUGH hat klargestellt, dass das OMT-Programm nicht allein deshalb einer wirtschaftspolitischen Maßnahme gleichgestellt werden darf, weil es mittelbare Auswirkungen auf die Stabilität in der Euro-Zone haben kann. Zu Recht weist der EuGH darauf hin, dass die Unionsverträge vorsehen, dass die EZB neben der Sicherung der Preisstabilität auch die Aufgabe hat, die allgemeine Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen. Das ist in der Debatte in Deutschland bisher viel zu kurz gekommen.

Es war richtig, dass sich der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden hatte, die Frage der Europarechtskonformität des OMT-Programms dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Mit dieser ersten EuGH-Vorlage aus Karlsruhe läutete Karlsruhe eine neue Epoche im europäischen Rechtsprechungsdialog ein. Das ist ein gutes Zeichen für die Rechtsentwicklung in der EU. Denn die Frage, ob das OMT-Programm der EZB gegen das Primärrecht der EU verstößt oder nicht, musste in Luxemburg geklärt werden und nicht vor nationalen Verfassungsgerichten.

Allerdings darf diese Entscheidung für die EU und die nationalen Regierungen kein Ruhekissen sein. Die Maßgaben des EuGH machen deutlich, dass nicht die EZB die wirtschaftspolitische Krise in der EU beenden kann, sondern dass die Politik gefordert ist, endlich entschlossen zu handeln. Die Geldpolitik kann und soll eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik mit dringend notwendigen Investitionen und Strukturreformen sowie sozial und ökologisch gerechter Haushaltskonsolidierung nicht ersetzen. Diese muss aus Brüssel und den nationalen Hauptstädten kommen und nicht aus Frankfurt. Diejenigen, die die EZB kritisieren, sollten sich endlich klarmachen, wo die Eurozone ohne die mutige Geldpolitik der EZB stünde.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Juni 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2015

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