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FINANZEN/1162: Luftverkehrssteuer ist richtig - Bundesregierung darf nicht vor der Lobby einknicken


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. März 2012

Luftverkehrssteuer ist richtig - Bundesregierung darf nicht vor der Lobby einknicken


Zur Pressekonferenz der Verbände der Luftverkehrswirtschaft zur Wirkung der Luftverkehrssteuer erklären Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss, und Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik:

Die Bundesregierung darf jetzt nicht vor der Luftfahrtlobby einknicken. Es war ein richtiger Schritt, die Luftverkehrssteuer einzuführen, um den Subventionsabbau in der Luftfahrt ein Stück voranzutreiben. Um sie zu einer vernünftigen ökologischen Ticketsteuer zu machen, sollten allerdings noch einige handwerkliche Fehler ausgemerzt werden.

Mit jährlichen Wachstumsraten von fünf Prozent klagt die Luftverkehrsbranche auf hohem Niveau. Von solchen Zuwächsen kann beispielsweise die Bahn nur träumen. Die Luftverkehrswirtschaft ist noch immer eine hochprivilegierte Branche. Während Dieselloks, Autos und Busse selbstverständlich versteuerten Kraftstoff tanken, müssen die Fluggesellschaften bis heute keine Kerosinsteuer zahlen. Dadurch ist Fliegen oft deutlich billiger als Bahnfahren. Bei Auslandsflügen verzichtet der Fiskus sogar auf Einnahmen aus der Mehrwertsteuer. Den Staaten der Europäischen Union gehen so jährlich 30 Milliarden Euro verloren.

Es ist ungerecht, bei der Luftverkehrsteuer keine Differenzierung nach Klassen durchzuführen. Passagiere der Economy-Klasse müssen so für ihr Flugticket genau so viele Steuern zahlen wie Businessflieger oder Fluggäste der ersten Klasse, obwohl diese doppelt so viele CO2-Emissionen pro Flug verursachen. Diese Wettbewerbsverzerrung zugunsten von großen Airlines mit einem hohen Anteil an Geschäftskunden muss abgeschafft werden.

Frachtflugzeuge fliegen immer noch komplett steuerfrei. Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Verkehrsträgern. Der Luftfrachtverkehr muss deshalb ebenfalls in die Luftverkehrssteuer einbezogen werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. März 2012, Nr. 0183
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2012