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FINANZEN/1202: Bundesfinanzhof beschließt Reise in die Vergangenheit


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Juni 2012

Bundesfinanzhof beschließt Reise in die Vergangenheit



Zur Bestätigung der steuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften durch den Bundesfinanzhof erklärt Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss:

Die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften ist ungerecht. Bis heute haben mehrere Finanzgerichte gegen die Versagung des Splittingvorteils geurteilt. Aktuell sind dazu zwei Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat nun entschieden, die Besserstellung von Ehen gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften sei nicht verfassungswidrig. Wir sind zuversichtlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht anders entscheiden wird, zumal der BFH keine Begründung geliefert hat.

Das eindeutige Bekenntnis zur Förderung der Gleichstellung aller Menschen, ohne Ansehen ihrer Sexualität, ist bis heute nur ein Luftposten im Koalitionsvertrag von Union und FDP. Die Koalition vernachlässigt ihren selbst gesetzten Arbeitsauftrag, parlamentarische Initiativen werden mit der Regierungsmehrheit erstickt.

Es ist aber nicht so, als ob die Regierung nichts täte. Nachdem sich die Bundesländer Anfang März einigten, eingetragenen Lebenspartnerschaften vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, schaltete sich der Finanzminister ein. Mit seinem Veto hat Schäuble verhindert, dass Lebenspartnerschaften bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Splitting profitieren. Baden-Württemberg ließ sich davon nicht beeindrucken und hat seine Finanzämter angewiesen, das Splitting faktisch auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden. Dabei wird der Steueranteil, der sich ohne Splittingvorteil ergeben würde, vorläufig nicht erhoben.

Der jahrelange Kampf um die steuerliche Gleichstellung geht weiter. Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Juni 2012, Nr. 0577/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2012