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FINANZEN/1228: Ökosteuer - Spitzenausgleich nicht bis 2022 verlängern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. November 2012

Ökosteuer: Spitzenausgleich nicht bis 2022 verlängern



Zum Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer erklärt Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss

In letzter Minute haben sich die Lobbyisten der energieintensiven Industrie noch einmal durchgesetzt. Per Änderungsantrag werden die laschen Voraussetzungen bis 2022 festgeschrieben, unter denen die Bundesregierung 2,3 Milliarden Euro an umweltschädlichen Subventionen weiter gewährt. Doch keine milliardenschwere Subvention darf für ein Jahrzehnt im Voraus beschlossen werden.

Die Industrie sollte nicht davon ausgehen, dass der Gesetzgeber in den nächsten zehn Jahren den Spitzenausgleich nicht mehr antastet. Denn diese Gesetzesnovelle kann und muss so schnell wie möglich von einer besseren Regelung abgelöst werden. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags in unserem Auftrag kommt zu dem klaren Ergebnis, dass eine baldige Änderung des Spitzenausgleichs kein Bruch des Vertrauensschutzes darstellt.

Bei der vorgesehenen jährlichen Effizienzverbesserung von 1,3 Prozent kann keinesfalls von einer ambitionierten Gegenleistung für das Recht auf Steuerrabatte gesprochen werden. Denn bereits in den vergangenen Jahren hat sich die Energieeffizienz der Industrie ohne besondere Anstrengungen bereits um 1,4 Prozent pro Jahr verbessert. Der Änderungsantrag schreibt diese unambitionierten Zielwerte weiter in die Zukunft fort. Dieses falsches Signal lehnen wir ab.

Der Spitzenausgleich muss abgeschafft werden. Nur Unternehmen, die nachweislich besonders energieintensiv sind und in intensivem internationalen Wettbewerb stehen, dürfen weiterhin Erleichterungen bei den Energiesteuern oder bei den Umlagen für Erneuerbare Energien erhalten, um eine CO2-bedingte Verlagerung von Unternehmen zu vermeiden. Erleichterungen müssen sich an den im Einzelfall nachgewiesen Härten bemessen und an konkrete Effizienz-Verpflichtungen geknüpft werden, damit nicht Verschwendung und technologischer Stillstand subventioniert werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. November 2012, Nr. 0958/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2012