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FINANZEN/1378: Kleinanlegerschutzgesetz - Nachbesserung reicht nicht aus


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. April 2015

Kleinanlegerschutzgesetz: Nachbesserung reicht nicht aus


Zur heutigen Abstimmung des Kleinanlegerschutzgesetzes im Finanzausschuss erklären Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik, und Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik:

Eine Regulierung aller Bereiche des Grauen Kapitalmarkts ist überfällig. Viele langjährige grüne Forderungen werden mit dem Kleinanlegerschutzgesetz endlich verwirklicht. An einigen Stellen kann das Gesetz der Bundesregierung aber leider nicht überzeugen. Wir begrüßen, dass der kollektive Verbraucherschutz als Aufsichtsziel der BaFin verankert wird und die Aufsicht zur Produktintervention ermächtigt wird. Entscheidend ist nun, was die BaFin aus dem Mandat macht. Der Finanzmarktwächter sollte im Sinne des britischen "Super Complaints" Beschwerden einreichen und die BaFin zum Handeln bewegen können.

Es ist wichtig, dass die Pflicht, ein kurzes Informationsblatt mit den wesentlichen Informationen zur Anlage auszuhändigen, ausgeweitet und verbessert wird.

Für den Bereich der solidarischen Ökonomie konnten im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zwar viele Verbesserungen erreicht werden. Dazu zählt die Ausweitung der Ausnahme für soziale und gemeinnützige Projekte. Hervorzuheben ist auch die veränderte Verwaltungspraxis der BaFin bei der Anwendung des Kapitalanlagegesetzbuchs auf Genossenschaften. Das bedeutet eine wichtige Erleichterung vor allem für viele Energiegenossenschaften.

Insgesamt kommt das Gesetz aber zu spät und hat Regelungslücken. Die Obergrenze bei der Ausnahme für soziale und gemeinnützige Projekte von 2,5 Millionen ist zu knapp bemessen. Leider versäumt das Gesetz eine gute Regulierung der Crowdinvesting-Plattformen. Die Aufsicht über die Plattformen sollte nicht bei kommunalen Gewerbeämtern, sondern zentral bei der BaFin angesiedelt werden. Zudem sollte für die Plattformen eine Pflicht gelten, Provisionen offen zu legen und das eingesammelte Geld getrennt vom eigenen Vermögen zu verwahren. Schließlich versäumt die Bundesregierung, bessere Standards für Wertpapierprospekte zu setzen, damit diese ihren eigentlich Zweck erfüllen: Investoren auf verständliche Weise mit den wesentlichen Informationen zur Anlage zu versorgen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. April 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2015

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