Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


FINANZEN/1451: Kein überzeugendes Signal im Kampf gegen Steuerbetrug


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Dezember 2016

Kein überzeugendes Signal im Kampf gegen Steuerbetrug


Zum Abschluss des "Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" erklärt Dr. Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragter:

Durch den Betrug mit manipulierten Kassen entgehen den Haushalten von Bund und Ländern Jahr für Jahr schätzungsweise bis zu zehn Milliarden Euro. Steuerehrliche Unternehmen leiden zunehmend unter den Wettbewerbsnachteilen gegenüber steuerunehrlichen Konkurrenten.

Die Länder mahnen seit Jahren eine gesetzliche Regelung zur Verhinderung von Steuerverkürzungen durch manipulierte Ladenkassen an. Dass jetzt ein Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag beschlossen wird, ist deshalb ein positives Signal. Auch weil die CDU-Bundestagsfraktion und das Bundesfinanzministerium sehr lange Zeit das Problem nicht angehen wollte.

Gleichwohl unsere Forderungen nach einer Belegausgabepflicht und der Anzeigepflicht von Registrierkassen in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, bleiben die Ausnahmeregelungen und die langen Übergangsregelungen sehr kritisch. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung der Einnahmen gilt nicht, wenn Waren an eine Vielzahl von nichtbekannten Personen gegen Barzahlung verkauft werden. Obwohl dort das Problem offenkundig ist. Darüber hinaus greift das Gesetz erst ab dem Jahr 2020 beziehungsweise 2023 tatsächlich.

Der Gesetzentwurf sendet keinesfalls das Signal eines entschlossenen Kampfes gegen Steuerbetrug aus. Die Blockade des bislang einzig nutzbaren Systems zur Verhinderung von Manipulationen an Kassensystemen, das sogenannte INSIKA-System, ist nicht nachvollziehbar. Nach Einschätzung der Kassenhersteller und der Steuerprüfer wäre das INSIKA-System nicht nur deutlich preiswerter für die Unternehme, sondern auch sofort einsetzbar gewesen.

Die erkennbaren Mängel des Gesetzes müssen schnellstmöglich nachgebessert und in die noch zu erlassende Rechtsverordnung einbezogen werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Dezember 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang