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FINANZEN/1480: Steuertrick CumCum - Grüne erreichen Sondersitzung des Finanzausschusses


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. August 2017

Steuertrick CumCum: Grüne erreichen Sondersitzung des Finanzausschusses


Zur Einberufung der Sondersitzung des Finanzausschusses am 4. September 2017 zum Thema "Steuerliche Behandlungen von Cum/Cum-Transaktionen/ BMF-Schreiben vom 17. Juli 2017" erklärt Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

"Das ist eine Chance zur Korrektur der Vorgehensweise des Finanzministeriums bei der Aufarbeitung des Steuertricks CumCum. Diese Chance muss jetzt im Interesse der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler genutzt werden, auch wenn es den Banken wehtut.

Wir haben diese Sondersitzung des Finanzausschusses beantragt und sind damit erfolgreich gewesen. Nun wird es darauf ankommen, dass parteiübergreifend die Vorgehensweise des BMF bei Cum/Cum kritisch hinterfragt wird und dann eine Korrektur erzwungen wird. Denn das BMF plant letztlich eine Teilamnestie der Banken in Milliardenhöhe. Das muss verhindert werden."

Hintergrund:

Bei den Cum/Cum-Geschäften geht es um die Vermeidung einer definitiven Kapitalertragsteuer, die ausländische Anteilseigner auf die Dividenden deutscher Kapitalgesellschaften zu tragen haben, sowie die Senkung der Ertragsteuerbelastung (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) beim kurzzeitigen Käufer oder Entleiher der Aktien im Inland. Die Geschäfte sind illegal. Anstatt sich aber entsprechend um Aufklärung zu bemühen, versuchte das BMF schon im November 2016 die Drahtzieher zu schonen. In einem Schreiben stufte es Cum/Cum-Geschäfte mit positiver Vorsteuerrendite als unproblematisch ein - wobei praktisch alle Cum/Cum-Geschäfte eine solche aufweisen. Und auch die Korrektur durch das neue Schreiben vom 17. Juli 2017, die nur durch massiven öffentlichen und Politischen Druck entstanden ist, weist erhebliche Schlupflöcher auf. Es bleibt unklar, ob die Regelung der positiven Vorsteuerrendite bestehen bleibt; außerdem führt das BMF eine Stichtagsregelung ein, nach der zahlreiche noch offene Fälle vor dem März 2013 von der Neuregelung des BMF-Schreibens nicht betroffen wären. Und auch die Überprüfung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums gem. § 39 Abs. 2 AO ist nicht vorgesehen. Das alles lässt sich nur so deuten, dass die Bundesregierung an einer wirklichen Aufarbeitung der Fälle und am Zurückholen des Geldes nicht interessiert ist!

Da das BMF-Schreiben mit dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung Wirkung entfaltet und Grundlage der Arbeit der Steuerverwaltungen der Länder ist, ist Eile geboten. Daher haben wir GRÜNEN die Sondersitzung des Finanzausschusses am 4. September 2017 beantragt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. August 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2017

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