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GESUNDHEIT/1042: Reform zur Psychotherapeutenausbildung - Überfällig, aber zu halbherzig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. September 2019

Überfällig, aber zu halbherzig


Zum morgigen Abschluss des Gesetzes zur Reform zur Psychotherapeutenausbildung im Gesundheitsausschuss des Bundestages erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitk:

Morgen wird im Gesundheitsausschuss das Gesetz zur Reform zur Psychotherapeutenausbildung abgeschlossen. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung ist längst überfällig. Die Schwachstellen sind lange bekannt: Schlechte oder gar keine Bezahlung der praktischen Tätigkeit in der Ausbildung, Eigenfinanzierung der Ausbildung, rechtliche Unsicherheiten aufgrund einer fehlenden Approbation nach dem Studium sowie unklare Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung.

Der Gesetzentwurf bleibt jedoch auf halber Strecke stehen. Es ist gut, dass noch mal Bewegung in die Sache gekommen ist und es beim Gesetzentwurf zur Psychotherapeutenausbildungsreform noch einige wichtige Änderungen geben wird. Dennoch fehlt an wichtigen Stellen der Mut, den unzulänglichen Gesetzesentwurf tatsächlich so zu verändern, dass zukunftsfeste Lösungen entstehen. Die Finanzierung der ambulanten Weiterbildungsphase ist weiterhin unzureichend. Es werden weiterhin enorme finanzielle Belastungen auf die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung und Weiterbildung (PiA und PiW) zukommen, da ein erheblicher Anteil an den Weiterbildungskosten immer noch selbst getragen werden muss. Der sozialrechtliche Status bleibt ungeklärt. Es fehlt zudem noch immer die Approbationsordnung, so dass die realen Auswirkungen der Gestaltung der Ausbildung nicht einschätzbar sind. Vor allem aber im Bereich der Kinder und Jugendlichen gab es keinerlei Bewegung seitens der Koalitionsfraktionen. Der Einbezug von Fachhochschulen ist weiterhin nicht vorgesehen, dabei wäre der Zugang beziehungsweise Quereinstieg von pädagogischen, heilpädagogischen und sozialarbeiterischen Fachkräften in die Psychotherapieausbildung für die psychotherapeutische Versorgung insbesondere von Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch von Kindern und Jugendlichen sowie traumatisierten Geflüchteten äußerst wertvoll. Immerhin kommt ein Großteil der derzeit in der Versorgung tätigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Jugendlichenpsychotherapeuten bisher über ein Studium der Pädagogik oder der Sozialen Arbeit. Auch fehlt eine berufsrechtliche Angleichung der jetzigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die Altersbeschränkung der derzeitigen Approbation erlaubt nur in Ausnahmefällen die gemeinsame psychotherapeutische Behandlung von Kindern und erwachsenen Angehörigen. Auch die Weiterbehandlung von erwachsen gewordenen Patientinnen und Patienten mit einer geistigen Behinderung bleibt ausgeschlossen. Dies geht an den realen Versorgungsbedarfen vorbei.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. September 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2019

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