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GESUNDHEIT/739: Korruption von niedergelassenen Ärzten muss strafrechtliche Konsequenzen haben


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Januar 2013

Korruption von niedergelassenen Ärzten muss strafrechtliche Konsequenzen haben



Zur Berichterstattung über die geplante Gesetzesänderung des Gesundheitsministers zur Bekämpfung von Korruptionsfällen im Gesundheitswesen erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:

Endlich sieht auch der Gesundheitsminister ein, dass Korruption in der Ärzteschaft nicht nur einige wenige schwarze Schafe betrifft und ein schwerer Schaden für den Berufsstand entsteht. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung reicht aber nicht aus, um die Korruption von niedergelassenen Ärzten wirksam zu bekämpfen.

Es müssen strafrechtliche Grundlagen geschaffen werden, damit das korrupte Verhalten von niedergelassenen Ärzten durch Polizei und Staatsanwaltschaften ermittelt und dann strafrechtlich verfolgt werden kann. Das haben höchste Gerichte unmissverständlich klargestellt.

Die Tatsache, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nur aufgrund von Straftatbeständen erfolgen können, macht deutlich, wie notwendig eine Verankerung eines Anti-Korruptionsgesetzes für niedergelassene Ärzte im Strafrecht ist. Nicht zuletzt, um auch berufsrechtlichen Regelungen die hinreichenden Grundlagen zu bieten.

Die abstrusen Forderungen nach polizeiähnlichen Aufklärungs- und Ermittlungsrechten für die Ärztekammern gehen an rechtsstaatlichen Grundsätzen vorbei und verdeutlichen Defizite und Unklarheiten, die bei der derzeitigen Gesetzeslage bestehen. Gesundheitsminister und Justizministerin müssen endlich tätig werden und konkrete Vorschläge vorlegen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Januar 2013, Nr. 0023/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2013