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INNEN/2516: Spracherfordernis beim Ehegattennachzug teilweise grundgesetzwidrig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. September 2012

Spracherfordernis beim Ehegattennachzug teilweise grundgesetzwidrig



Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes über Spracherfordernisse beim Ehegattennachzug zu Deutschen erklärt Memet Kilic, Sprecher für Migrationspolitik:

Das Urteil ist ein Etappensieg. Das Gericht hat festgestellt, dass die Ehegattennachzugsregelung der großen Koalition von 2007 teilweise grundgesetzwidrig ist.

Sprachkenntnisse und damit das Bildungsniveau der Ehegatten zur Voraussetzung der Familienzusammenführung zu machen, ist insgesamt grundgesetzwidrig. Dieses familienfeindliche Hindernis muss abgeschafft werden. Ohnehin haben wir bereits seit 2005 im Aufenthaltsgesetz eine Sprachkursverpflichtung verankert.

Die große Koalition wusste bereits 2007, dass ihr Gesetzesvorhaben sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Wir haben im Innenausschuss stets darauf hingewiesen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. September 2012, Nr. 0747/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2012