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INNEN/2521: Extremismusklausel streichen - Zivilgesellschaft respektieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. September 2012

Extremismusklausel streichen - Zivilgesellschaft respektieren



Zur durch den Verein AKuBiZ e.V. erfolgreich eingeklagten Änderung der Extremismusklausel durch das Bundesfamilienministerium erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:

Die Extremismusklausel muss ersatzlos gestrichen werden. Das ist die Basis für einen respektvollen Umgang mit zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen Rechtsextremismus. Wer sich tagtäglich für Vielfalt und Demokratie engagiert, oft genug begleitet von Beschimpfungen, Diffamierung und sogar tätlichen Übergriffen aus dem braunen Spektrum, muss seine Verfassungstreue nicht schriftlich unter Beweis stellen.

Das sollte auch Ministerin Schröder endlich verstehen und ihren unangebrachten bürokratischen Feldzug gegen Anti-Nazi-Akteure beenden. Stattdessen bastelt das Bundesfamilienministerium halbherzig an der Klausel herum in dem Bemühen, die erlittene Schlappe vor dem Dresdner Verwaltungsgericht auszubügeln. Trotz Änderungen an den Formulierungen bleibt die Klausel unbestimmt und lässt die Initiativen im Unklaren darüber, welche Kriterien ihre Partner erfüllen müssen, um dem Bundesfamilienministerium unbedenklich zu erscheinen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Klausel nicht länger zur Fördervoraussetzung zu machen und ein Miteinander auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. September 2012, Nr. 0798/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2012