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INNEN/3199: Deutscher Fußball-Bund darf nicht mit zweierlei Maß messen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. März 2020

DFB darf nicht mit zweierlei Maß messen


Zu den Beleidigungen gegen Hoffenheim Mäzen Dietmar Hopp erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Sportpolitik:

Die Beschimpfungen von Dietmar Hopp in mehreren Stadien sind nicht hinnehmbar und - sollten sie den Tatbestand der Beleidigung oder mehr erfüllen - auch strafrechtlich relevant. So viel ist klar.

Wer aber die Verunglimpfungen von Hopp in eine Reihe mit dem rassistischen Anschlag in Hanau stellt, relativiert rechtsextremen Terror und verhöhnt dessen Opfer.

DFB und DFL haben nun mit den zahlreichen und nicht immer nachvollziehbaren Spielunterbrechungen einen Präzedenzfall geschaffen. Fortan müssen sie gegen Rassismus, Sexismus, Homophobie und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit genauso konsequent vorgehen, wie gegen die Beleidigungen gegen Hopp. Sonst müssen sich die Verbände dem Vorwurf aussetzen, nach doppelten Standards zu agieren. Hier muss auch die Expertise der sozialpädagogischen Fußballfanprojekte und deren Koordinationsstelle hinzugezogen werden, um umsetzbare Konzepte dafür zu entwickeln. Der DFB darf keine Kollektivstrafen aussprechen, denn sie treffen hunderte unschuldige Fans. Dieses Versprechen hatte der Verband eigentlich schon gegeben und jüngst wieder gebrochen.

Die Vereine sollten differenziert vorgehen und keinen pauschalen Kampf gegen die Ultras führen. Gerade Ultra-Gruppen wie die "Schickeria" sind aktiv gegen Rassismus im Stadion. Sie sind auch unbequem, etwa wenn sie die Katar-Deals des FC Bayern kritisieren. Zudem stießen sie die Aufarbeitung der NS-Geschichte des Vereins an und erhielten dafür den Julius-Hirsch-Preis des DFB.

Beide Seiten müssen nun verbal abrüsten, um die ohnehin schon extrem angespannte Situation zwischen aktiven Fußballfanszenen und Verbänden nicht noch weiter zu verschärfen. Dialog, auch und gerade wenn er schwierig ist, muss das Gebot der Stunde sein.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. März 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2020

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