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MEDIEN/280: Leistungsschutzrecht - Erneut kein Beschluss im Kabinett


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Juli 2012

Leistungsschutzrecht: Erneut kein Beschluss im Kabinett



Zur erneuten Nicht-Befassung des Kabinetts mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage, erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik, und Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik:

Das lange angekündigte Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde auch heute nicht im Kabinett verabschiedet. Es scheint, als ob die Bundesregierung nicht zuletzt durch die Intervention des Bundesverbandes der Deutschen Industrie verstanden hat, wie heiß diese Herdplatte ist.

Am Leistungsschutzrecht kann man sich nur die Finger verbrennen: Die Umsetzung des Referentenentwurfs würde vor allem Rechtsunsicherheit schaffen und die Gerichte lange beschäftigen. Alles darin ist unklar: Wann ein öffentliches Zugänglichmachen zum verlegerischen Angebot gewerblich und damit kostenpflichtig wäre und wann es privat und kostenfrei wäre, ob Deep Links durch das Leistungsschutzrecht geschützt wären und ob und wie viel Journalistinnen und Journalisten überhaupt von den Lizenzeinnahmen abbekommen würden.

Für uns ist klar: Wir befürworten keinen Verlegerschutz, der am Ende die Verlage stärkt, die ohnehin stark sind. In letzter Konsequenz gibt ein Leistungsschutzrecht Anreize zur Boulevardisierung, weil viel und schnelle Produktion mehr Geld bringt. Wir wollen außerdem Journalistinnen und Journalisten nicht schlechter stellen als Verleger: Beim Leistungsschutzrecht wären kleine Teile des Presseerzeugnisses geschützt. Damit würde es das Urheberrecht unterlaufen, denn dies greift erst ab einer gewissen Schöpfungshöhe. Vor allem wollen wir für die, die den Diskurs im Netz lebendig halten und Informationen mit anderen teilen, keine Lizenzierungspflicht, seien es Blogger, Journalisten oder Unternehmer.

Die Bundesregierung nimmt ihren Auftrag aus Art. 5 GG, die Pressevielfalt zu sichern, nicht ernst: Ein Leistungsschutzrecht fördert diese Vielfalt nicht. Die Bundesregierung ist klug beraten, das Leistungsschutzrecht nicht wieder anzufassen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Juli 2012, Nr. 0649/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2012