Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

MEDIEN/282: Auch neuer Entwurf zum Leistungsschutzrecht gehört in die Mottenkiste


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. Juli 2012

Auch neuer Entwurf zum Leistungsschutzrecht gehört in die Mottenkiste



Zum neuen Referentenentwurf für ein Leistungsschutzrecht erklärt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin:

Die Presseverlage haben schon verloren. Denn wenn selbst die eigenen Leute und Befürworter des Leistungsschutzrechtes den neuen Referentenentwurf als "unakzeptabel" bezeichnen, sollte die Bundesregierung endlich eingestehen: das Leistungsschutzrecht ist falsch, unsinnig und rückwärtsgewandt. Der Entwurf sollte - wie bereits sein Vorgänger - schleunigst in die Mottenkiste und nicht wieder rausgeholt werden.

Der neue Entwurf wurde grundlegend verändert. Damit ist das Justizministerium zwar auf Kritik am ersten Entwurf eingegangen - das macht ihn aber nicht besser. Es bleiben viele Fragen weiterhin ungeklärt:

So soll das Leistungsschutzrecht nun allein auf Suchmaschinen beschränkt werden. Es gibt allerdings keine klare Definition, was genau eine Suchmaschine ist. Auch hier wird es Abgrenzungsschwierigkeiten geben. Nach wie vor bleibt unklar, was der genaue Schutzgegenstand sein soll. Verlinkungen sollen möglich sein. Der Bezug auf das "Metall auf Metall"-Urteil ist aber weiterhin vorhanden. So sollen nach wie vor kleine Teile des Presseerzeugnisses geschützt werden. Damit würde das Leistungsschutzrecht einen höheren Stellenwert als das Urheberrecht bekommen, das für den Schutz eine gewisse Schöpfungshöhe voraussetzt, und somit würde das Kriterium der urheberrechtlichen Schöpfungshöhe mit einem Leistungsschutzrecht unterlaufen.

Mit dem Leistungsschutzrecht schießen sich die Presseverlage selbst ins Knie: Denn große News-Aggregatoren wie Google können die Verlagsseiten kurzerhand aus ihrem Angebot herausnehmen. Damit wäre das Leistungsschutzrecht kontraproduktiv. Ohne eine Pflicht zur Wahrnehmung der Rechte durch eine Verwertungsgesellschaft wäre nach wie vor weder eine geregelte Ausschüttung an die Journalistinnen und Journalisten, noch eine geregelte Vergabe der Lizenzen durch die Verlage gewährleistet. Den Rechtsabteilungen der großen News-Aggregatoren würde es keine großen Probleme bereiten, den kleinen Verlagen dagegen schon.

Es ändert nichts am Kern des Problems, nämlich der Frage, wie Qualitätsjournalismus künftig in der digitalen Welt finanziert werden soll. Um die Situation der Verlage beurteilen zu können, bedarf es umfassender Analysen der wirtschaftlichen und wettbewerblichen Lage. Erst wenn valide Daten vorliegen, können daraus Handlungsoptionen für die Politik abgeleitet werden, die im Hinblick auf ihre Wirkung auf die Internetfreiheit oder die wirtschaftliche Freiheit anderer Unternehmen mit Vorsicht geprüft werden müssen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Juli 2012, Nr. 0673/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2012