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MEDIEN/328: Das Leistungsschutzrecht ist unsinnig, kontraproduktiv und schädlich


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31. Juli 2013

Nun amtlich: Leistungsschutzrecht ist unsinnig, kontraproduktiv und schädlich



Zum Gesetz eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage, das morgen in Kraft tritt, erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik, und Dr. Konstantin v. Notz, Sprecher für Netzpolitik:

Die Bundesregierung hat mit dem Leistungsschutzrecht vorsätzlich ein Gesetz geschaffen, das keiner möchte, aber vielen schadet. Die großen Zeitungsverlage haben der mächtigsten Suchmaschine in Deutschland - Google - inzwischen ihr o.k. gegeben, ihre Inhalte weiter kostenfrei zu listen. Das war vorhersehbar. Selbst der Springer Verlag, der das Gesetz bestellt hat, verzichtet nun vorerst auf sein maßgeschneidertes Recht.

Damit sind die großen Suchmaschinen und die großen Verlage die Gewinner des Gesetzes. Kleine Informationsdienstleister, Aggregatoren und Start-ups aber haben die Rechtsunsicherheit und können den Aufwand nicht betreiben, jeden Verlag nach einer Einwilligung abzuklappern. Schon jetzt haben kleine Dienste ihr Angebot stark eingeschränkt oder ganz aufgegeben. Internetnutzer finden viele Seiten im Netz nicht mehr.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat so ein Gesetz geschaffen, das Monopole stärkt und Innovationen ausbremst. Es ist unsinnig, kontraproduktiv und schädlich und muss schnellstmöglich rückgängig gemacht werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Juli 2013, Nr. 0587/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. August 2013