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MEDIEN/396: MDR-Rundfunkrat - Verfassungswidrige Zusammensetzung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. Dezember 2015

MDR-Rundfunkrat: Verfassungswidrige Zusammensetzung


Anlässlich der Neukonstituierung des MDR-Rundfunkrats erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medien:

Es ist ein Skandal, dass der MDR-Rundfunkrat und sein Vorsitz jetzt neu besetzt werden, ohne dass vorher der MDR-Staatsvertrag nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts angepasst wurde. Karlsruhe hatte am Beispiel des ZDF-Staatsvertrags klar entschieden, dass höchstens ein Drittel der Mitglieder eines Rundfunkrats der politischen Sphäre zuzurechnen sein dürfen. Im neuen MDR-Rundfunkrat sind es aber weiterhin 35 Prozent. Auch auf die Mängel bei Transparenz und dem Geschlechterverhältnis, die das Gericht festgestellt hatte, wurde nicht reagiert. Der neue MDR-Rundfunkrat ist damit im Prinzip verfassungswidrig.

Das Urteil aus Karlsruhe ist mittlerweile über anderthalb Jahre her. Es hätte also Zeit genug gegeben, um dem MDR einen neuen, verfassungskonformen Staatsvertrag zu geben. Dass das nicht geschehen ist, ist ein Armutszeugnis der Staatskanzleien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es fehlt offenbar der politische Wille, die Staatsferne und Transparenz durchzusetzen und der Versteinerung der Gremien entgegenzuwirken. Davon zeugt auch die Absicht, den ehemaligen CDU-Minister und Fraktionsvorsitzenden Steffen Flath zum Vorsitzenden des Rundfunkrats zu machen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Dezember 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2015

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