Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

RECHT/666: Regelung zum Schutz von Hinweisgebern ist überfällig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. März 2012

Regelung zum Schutz von Hinweisgebern ist überfällig


Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Schutz von HinweisgeberInnen (Whistleblowern) im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages erklärt Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik und Obfrau im Rechtsausschuss:

Eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Hinweisgebern ist überfällig. Wir haben als erste Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf erarbeitet. Unser Gesetzentwurf (http://gruener-gesetzentwurf.de/) bietet eine ausdifferenzierte und umfassende Lösung für alle Beteiligten an.

Im Gegensatz zur SPD wollen wir auch Beamtinnen und Beamte schützen. Unser Rechtsgüterschutz ist umfassender. Systematisch ist der Grüne Gesetzentwurf dem SPD-Entwurf vorzuziehen, weil wir kein eigenes Gesetz schaffen, sondern die neuen Regelungen in die jeweiligen Gesetze im Arbeitsrecht und Beamtenrecht einpassen.

Unser Gesetzentwurf bietet mit einem dreistufigen System eine ausgewogene Lösung. Anders als der Entwurf der SPD sehen wir vor, dass sich Hinweisgeber grundsätzlich zuerst an eine interne Stelle und erst dann an eine externe Stelle bzw. die Öffentlichkeit wenden sollen. Wir möchten aber auch regeln, dass Hinweisgeber sich in eng begrenzten Fällen direkt an die Öffentlichkeit wenden können, wenn eine hoch angelegte Gefahrenschwelle für wichtige Rechtsgüter erreicht ist.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 5. März 2012, Nr. 0191
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2012