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RECHT/690: Zugang zum Recht muss für alle offen bleiben


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. August 2012

Zugang zum Recht muss für alle offen bleiben



Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts erklärt Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik und Obfrau im Rechtsausschuss:

Der Zugang zum Recht soll für die Ärmsten und sozial Schwächsten in der Gesellschaft erschwert werden. Freibeträge bei der Prozesskostenhilfe werden gesenkt, Geringverdiende stärker zur Kasse gebeten. Rechtsrat im Vorfeld eines Prozesses wird an erhöhte Bedingungen geknüpft. Im Gesetzentwurf wird außerdem geregelt, dass bedürftige Antragsteller unter Umständen bei Rechtsstreitigkeiten um geringe Beträge keine Prozesskostenhilfe erhalten, selbst wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Gerade für sozial Schwächere kann jedoch der Anspruch auch auf einen geringen Betrag eine große Bedeutung haben.

Selbst wenn die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, sieht der Gesetzentwurf vor, dass sie für eine beantragte Beweiserhebung wieder aufgehoben werden kann, wenn der Beweis keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint. Eine solche vorweggenommene Beweiswürdigung ist mit den Prinzipien des Zivilprozessrechts unvereinbar. Die Waffengleichheit im Prozess zwischen Selbstzahlern und denjenigen, die sich den Prozess nicht selbst leisten können, ist zulasten der Ärmeren gekippt.

Der Grundsatz der Waffengleichheit im Prozess wird mit dem Gesetzentwurf insbesondere zulasten der schwächeren Partei in Familienrechtsstreitigkeiten und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten beschränkt: Die zwingende Beiordnung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes in Scheidungsverfahren und Verfahren vor dem Arbeitsgericht wird aufgehoben.

Die Einsparungen durch die Gesetzesänderungen sollen angeblich rund 70 Millionen Euro betragen. Sie können wegen der zur Umsetzung erforderlichen personellen Aufstockung ohnehin nur zum Teil realisiert werden. Dies ist keine Summe, die es wert ist, den Zugang zum Recht für finanziell Bedürftige einzuschränken. Der Rechtsstaat ist für alle da.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. August 2012, Nr. 0706/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2012