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RECHT/708: Kampf gegen Abzocke - Kümmerlicher Gesetzentwurf


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. März 2013

Kampf gegen Abzocke: Kümmerlicher Gesetzentwurf



Zum Gesetzentwurf des Bundeskabinetts gegen unseriöse Geschäftspraktiken erklärt Renate Künast, Fraktionsvorsitzende:

Von der groß angekündigten Initiative gegen Abzocke ist nicht mehr viel geblieben. Jährlich werden in Deutschland hunderttausende Abmahnungen wegen der angeblichen Verbreitung geschützter Musiktitel oder Filme verschickt. Den Betroffenen helfen Leutheusser-Schnarrenbergers Regelungen herzlich wenig. Denn bereits jetzt müssen Abmahnungen klar zu erkennen geben, worauf sich die Forderung stützt. Damit enthält der Vorschlag der Justizminiserin in diesem Punkt nicht einmal etwas Neues. Mit diesem Gesetzentwurf wird Abzocke nicht bekämpft!

Die von Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegte Streitwertbegrenzung auf 1000 Euro reicht nicht aus. Wir fordern, den Streitwert auf 700 Euro zu begrenzen, so dass die Anwaltskosten sich maximal auf 120,67 Euro belaufen. Den zu Unrecht Abgemahnten muss ein Kostenerstattungsanspruch gewährt werden, denn nur so wird das Kostenrisiko für die "Abmahnindustrie" erhöht. Der Auskunftsanspruch gegenüber Accessprovidern muss auf den "geschäftlichen Verkehr" begrenzt werden.

Ein eklatanter Fehler ist es, dass die Koalition den fliegenden Gerichtsstand nicht abschafft. So wird es auch weiterhin das sogenannte "forum shopping" an den Gerichten geben und sucht sich das Abmahn-"gewerbe" den günstigsten Gerichtsstand in der Republik aus.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. März 2013, Nr. 0211/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2013