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RECHT/710: Absprachen über Geständnis und Strafe sind kein schmutziger Deal mit der Gerechtigkeit


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. März 2013

Absprachen über Geständnis und Strafe sind kein schmutziger Deal mit der Gerechtigkeit



Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Deal im Strafverfahren erklärt Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik:

Nicht die gesetzliche Regelung der Absprachen durch den Bundestag, sondern der bis dahin wuchernde Deal in Hinterzimmern und die von den Gerichten zur Geständniserzwingung benutzte Sanktionsschere waren unhaltbare Zustände, denen mit den Regeln zur Verständigung im Strafverfahren ein Riegel vorgeschoben worden ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen heute nicht beanstandet. Damit ist klar, dass Absprachen über die Schuld von Angeklagten unzulässig sind. Unzulässig sind auch Gespräche in Hinterzimmern. Der Sachverhalt muss auch in Fällen der Absprache ermittelt werden, Geständnisse sind nur verwendbar, wenn sie glaubwürdig sind. Die Gerichte müssen ihre Vorschläge protokollieren, damit Pressionen mit der Sanktionsschere verhindert werden. Und schließlich darf der Verzicht auf ein Rechtsmittel nicht Teil der Absprache sein.

Es ist ein echter Skandal, dass sich allzuviele Gerichte und Staatsanwaltschaften bisher nicht an das geltende Recht halten. Die Justiz hat hier eine Bringschuld, denn gerade Richter und Staatsanwälte sind berufen, das Gesetz anzuwenden und nicht zu biegen und zu brechen. Das ist die Lehre aus der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. März 2013, Nr. 0232/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2013