Pressedienst von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 6. November 2014
Nein heißt Nein! Sexuelle Selbstbestimmung stärken
Zur Beratung der JustizministerInnenkonferenz über eine Reform des Sexualstrafrechts erklärt Gesine Agena, Frauenpolitische Sprecherin und Mitglied des Bundesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Es ist richtig und überfällig, dass sich die Konferenz der JustizministerInnen mit dem umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung befasst. Viel zu oft werden Vergewaltigung und sexuelle Nötigung nicht bestraft, weil der Tatbestand nach geltendem Strafrecht nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen vorliegt. So muss etwa eine gegenwärtige, nicht zukünftige Gefahr für Leib und Leben drohen. Ruft das Opfer aus Scham oder Angst vor körperlicher Gewalt nicht um Hilfe, ist der Tatbestand nicht erfüllt. Ein einfaches 'Nein' reicht nicht aus, auch wenn das Opfer weint und sich vor Schreck versteift. Angesichts dieser opferfeindlichen Gesetzeslage haben die Betroffenen vor Gericht oft kaum eine Chance, ihre situative Wehrlosigkeit glaubhaft zu machen.
Unser Ziel ist, dass alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung muss wirksam geschützt werden, auch wenn ein Opfer sich - aus welchen Gründen auch immer - nicht körperlich zur Wehr setzen oder fliehen konnte.
Opferschutz ist aber nicht nur eine Sache von Gesetzen. Den Opfern sexueller Gewalt sollte überall die Möglichkeit gegeben werden, Spuren einer Vergewaltigung anonym durch eine Ärztin oder einen Arzt sichern zu lassen, auch ohne direkt Anzeige zu erstatten. Da ein Großteil der Vergewaltigungen innerhalb von Familien und Partnerschaften begangen wird, haben die Opfer hier oft Skrupel. Gerade bei Sexualstraftaten ist außerdem psychosoziale Prozessbegleitung unabdingbar.
Nein heißt Nein, diese Maxime muss uneingeschränkt gelten."
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Quelle:
Pressedienst vom 6. November 2014, Nr. 73-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2014