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RECHT/758: Vorratsdatenspeicherung - Bundesregierung setzt bürgerrechtsfeindlichen Kurs fort


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. April 2015

Vorratsdatenspeicherung - Bundesregierung setzt bürgerrechtsfeindlichen Kurs fort


Zum heute durch Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Maizière vorgestellten Kompromiss in Sachen Vorratsdatenspeicherung erklären Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament sondern auf die Müllhalde der Geschichte. Statt das endlich zu akzeptieren, setzt die schwarz-rote Bundesregierung ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs unbeirrt fort. Nach dem jüngsten Vorstoß Sigmar Gabriels ist der SPD-Justizminister nach wenigen Tagen umgekippt.

Der durchsichtige Versuch einer Umetikettierung der Vorratsdatenspeicherung in eine Mindest- oder Höchstspeicherfrist ist lächerlich und längst gescheitert. Auch bei sogenannten Mindest- oder Höchstspeicherfristen handelt es sich um nichts anderes als eine anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikationsverkehrsdaten aller Bundesbürger und einen beispiellosen Angriff auf unsere Grundrechte.

Sowohl das deutsche Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben in ihren Urteilen klar gemacht, dass eine solche Massenspeicherung persönlicher Daten nur unter allerhöchsten Hürden vorstellbar ist. Die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken werden durch den jetzigen Kompromiss nicht ausgeräumt.

Die rechtlichen Hürden sind so hoch, dass bis heute keine rechtskonforme Regelung vorgelegt werden konnte. Wie beispielsweise Berufsgeheimnisträger tatsächlich aus der Speicherung ausgenommen werden sollen, beantwortet die Bundesregierung weiterhin nicht. Eine vom Bundesverfassungsgericht lange vor den Snowden-Enthüllungen angemahnte Berücksichtigung anderer Massenspeicherungen in einer "Überwachungsgesamtrechnung" ignoriert sie geflissentlich.

Ganz offenkundig sind Union und SPD weder fähig noch willens, aus den grundrechtlichen Realitäten die gebotenen rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen. Wir haben das letzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht und behalten uns auch diesmal eine genaue gerichtliche Überprüfung vor.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. April 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2015

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