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RECHT/765: Kongo-Prozess - Verfahren ist ein Erfolg


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. September 2015

Kongo-Prozess: Verfahren ist ein Erfolg


Zur heutigen Urteilsverkündung im Kongo-Prozess des Oberlandesgerichts Stuttgart erklärt Tom Koenigs, Sprecher für Menschenrechtspolitik:

Mit dem Verfahren hat Deutschland einen wichtigen Beitrag für die Verfolgung internationaler Verbrechen geleistet. Dass der Prozess durchgeführt und abgeschlossen wurde, ist ein Erfolg. Die Bekämpfung der Straflosigkeit schwerster Menschrechtsverletzungen bleibt ein zentrales Element des internationalen Menschenrechtsschutzes.

Gleichzeitig hat der Prozess deutlich gezeigt, welche extremen Anforderungen ein solches Verfahren an das deutsche Justizwesen stellt. Der - oft strittige und komplizierte - politische und historische Hintergrund der Tat muss bekannt sein. Im Verfahren muss der kulturelle und sprachliche Kontext berücksichtigt werden. Die räumliche und zeitliche Entfernung zum Tatgeschehen wie auch die Zahl der Opfer sind besonders groß.

In unserem Antrag (siehe Anhang) legen wir dar, welche konkreten Schritte notwendig sind, um die personellen, finanziellen und prozessualen Rahmenbedingungen für solche Prozesse zu verbessern und damit das Völkerstrafrecht in Zukunft effektiver anzuwenden. Nun ist die Koalition gefordert, die strafprozessualen Rahmenbedingungen für Völkerstrafprozesse weiter zu verbessern.

Hintergrund:

Heute ging das erste Verfahren auf Grundlage des Völkerstrafrechtsgesetzbuches in Deutschland zu Ende. Viereinhalb Jahre dauerte der Prozess gegen Dr. Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, zwei ehemalige Führer der FDLR, die wegen ihrer Beteiligung an Verbrechen im Kongo, die sie von Deutschland aus koordinierten, beide zu langen Haftstrafen verurteilt wurden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. September 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2015

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