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RECHT/799: Gerichte entlasten - Effektives Asylrecht schaffen


Pressedienst von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 2. März 2018

Gerichte entlasten - Effektives Asylrecht schaffen


Anlässlich der Gesetzesinitiative zur Änderung des Asylprozessrechts im Bundesrat, erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Der vom Land Hamburg in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Asylprozessrechts ist richtig und wichtig und würde einen enormen Beitrag zur Entlastung der Verwaltungsgerichte leisten. Alleine mit Personalaufstockung bei Richtern ist die Masse an neuen Asylverfahren nicht zu bewältigen, sondern es muss zusätzlich eine effektive Gesetzesänderung her.

Durch die Schaffung einer Berufungsmöglichkeit im Hauptverfahren und einer Beschwerdemöglichkeit im vorläufigen Rechtsschutz könnte sich endlich eine obergerichtliche Rechtsprechung etablieren, die wegweisend wäre für viele erstinstanzliche Gerichte. Das führt zum einen dazu, dass gleichgelagerte Fälle zügig entschieden werden können und zum anderen schafft es Rechtssicherheit, da gleichgelagerte Fälle einheitlich entschieden werden würden.

Grundsatzentscheidungen entlasten gleichzeitig das Bundesamt für Migration, die diese bei ihren Prüfungsmaßstäben bei Asylanträgen einfließen lassen und damit verhindern, dass eine Vielzahl von Fällen erst gar nicht vor den Gerichten landen.

Die Grüne Bundestagsfraktion wird dazu ebenfalls einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Wenn die GroKo es ernst damit meint, einen Pakt für den Rechtstaat zu beschließen, muss sie den Verwaltungsgerichten ihre Arbeitsfähigkeit zurückzugeben. Das wäre einer funktionierenden Justiz enorm zuträglich.

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Quelle:
Pressedienst vom 2. März 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2018

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