Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


RECHT/803: SPD und Union lassen Whistleblower in Unternehmen alleine


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. April 2018

SPD und Union lassen Whistleblower in Unternehmen alleine


Zum Vorschlag der EU-Kommission für einen verbesserten Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblowern") erklärt Dr. Manuela Rottmann, Obfrau im Rechtsausschuss:

Wir begrüßen, dass die EU-Kommission heute einen Vorschlag für einen europaweiten Mindestschutz von Hinweisgebern vorgelegt hat. Klare Regelungen sind dringend nötig. Sie schaffen Rechtssicherheit für Hinweisgeber und Unternehmen. Der Geheimnisschutz darf nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer zum schweigenden Mitwissen bei eklatanten Verstößen von Unternehmen verdammt werden.

Die EU-Kommission greift in weiten Teilen Vorschläge auf, die wir immer wieder unterbreitet haben, etwa die Verankerung eines Stufenmodells unternehmensinterner und unabhängiger externer Meldeverfahren. Der Aufbau eines europaweit vergleichbaren Standardverfahrens zum Umgang mit solchen Hinweisen wird die Zivilgesellschaft überall in Europa deutlich stärken, das Ungleichgewicht zwischen großen Unternehmen und der Öffentlichkeit abbauen und die Rechtsstreue erhöhen.

Traurig ist das Bild, das SPD und Union bei diesem Thema abgeben. Die Große Koalition hat im Koalitionsvertrag trotz jahrelanger Debatte für den Hinweisgeberschutz keine Zeile übrig. Bei der Umsetzung der bereits gültigen Geheimnisschutzrichtlinie will Justizministerin Barley die dort enthaltenen Schutzvorschriften für Hinweisgeber so eng wie möglich ins deutsche Recht überführen. So soll Straffreiheit nur gewährt werden, wenn das leitende Motiv des Informanten der Schutz der Öffentlichkeit ist. Wer Hinweisgeber weiter im Unklaren über die Folgen ihres Handelns lässt, würgt diese wichtige Quelle der Regulierung wirtschaftlichen Machtmissbrauchs ab.

Wer als Arbeitnehmer, Beamter oder Externer Rechtsverstöße und unlauteres Verhalten von Unternehmen an die Öffentlichkeit bringt, kann in Deutschland nicht abschätzen, mit welchen persönlichen Folgen er rechnen muss. Abgasmanipulationen, Missstände in Pflegeeinrichtungen, der Verkauf von Facebook-Nutzerdaten - kaum einer der großen Wirtschaftsskandale der vergangenen Jahre wäre ohne die Hinweise aus den Unternehmen überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt. Nur so konnten schädliche Praktiken aufgedeckt und abgestellt werden. Die mutigen Hinweisgeber haben dafür oft einen hohen persönlichen Preis gezahlt. Betroffene mussten teilweise bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, um zu klären, dass der Hinweis auf gemeinschädliche Missstände in Unternehmen beispielsweise keine Rechtfertigung für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 23. April 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang