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RECHT/818: Deutscher Juristentag bestätigt Grüne Forderung nach Gruppenklage


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. September 2018

Deutscher Juristentag bestätigt Grüne Forderung nach Gruppenklage - Musterfeststellungsklage stößt auf Ablehnung


Anlässlich der Beschlüsse des Deutschen Juristentages in Leipzig zum kollektiven Rechtsschutz erklärt Dr. Manuela Rottmann, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz:

Die Botschaft der Juristinnen und Juristen aus Wissenschaft und Praxis ist unmissverständlich: Die Mitglieder des Deutschen Juristentags in Leipzig haben der Musterfeststellungsklage der Großen Koalition eine klare Absage erteilt: Die Kritik zielt in dieselbe Richtung wie die der Grünen. Die juristischen Fachleute sehen in der Musterfeststellungsklage keine Möglichkeit einer effektiven Bewältigung von Massenschäden und einer Entlastung der Justiz. Wie die Grünen und die EU-Kommission haben sich auch die deutschen Juristinnen und Juristen darüber hinaus klar für kollektive Leistungsklagen statt bloßer Feststellungsklagen ausgesprochen.

Der Juristentag hat sich zudem deutlich für eine Gruppenklage ausgesprochen, wie die Grünen sie seit Jahren fordern. Anders als bei der Musterfeststellungsklage können sich hier Geschädigte, und zwar Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, selbstständig zusammenschließen, um mit der Unterstützung eines eigenständig gewählten juristischen Beistands Klage zu führen. Die Beschränkung von Kollektivklagen auf wenige Verbände überzeugt die Praxis ebenso wenig wie wir.

Damit hat auch die juristische Praxis noch einmal den Druck auf die Große Koalition erhöht, das Zivilverfahrensrecht endlich umfassend entsprechend den Anforderungen der Bewältigung von Massengeschäften zu modernisieren, Bürgerinnen und Bürger vor Gericht zu stärken und den Gerichten mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bewältigung von Masseschäden wie dem Dieselskandal an die Hand zu geben. Die Große Koalition ist gut beraten, ihren Widerstand gegen ein Zivilprozessrecht auf der Höhe der Zeit zu überdenken, damit Deutschland im Justizwesen nicht hinter die europäische Entwicklung zurückfällt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. September 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2018

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