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RECHT/843: Seehofers Rückkehr-Gesetz ist hilflose Härte


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. April 2019

Seehofers Rückkehr-Gesetz ist hilflose Härte


Zum sogenannten "Geordnete-Rückkehr-Gesetz", das heute im Bundeskabinett beschlossen wurde, erklären Filiz Polat, Sprecherin für Integrations- und Migrationspolitik, und Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Filiz Polat, Sprecherin für Integrations- und Migrationspolitik:

Mit dem Kopf durch die Wand scheint die einzige Strategie von Bundesinnenminister Seehofer zu sein. Der Gesetzentwurf ist einseitig, verfassungsrechtlich höchst fragwürdig und für die Integration schädlich. Statt endlich unsere Einwanderungsgesellschaft aktiv zu gestalten, scheint Horst Seehofers Ziel Integrationsverhinderung um jeden Preis zu sein.

Dass er dabei die Warnungen aus der Zivilgesellschaft ignoriert, ist nichts Neues. Dass dabei jetzt selbst das "Nein" der CDU-, SPD- und Grünen-Landesjustizminister einfach übergangen wird, ist ein starkes Stück und zeigt, wie wenig er mit rechtsstaatlichen Regeln anfangen kann. Seehofer bedient sich sogar eines Taschenspielertricks, wenn er den Gesetzentwurf jetzt auch noch mit den Leistungskürzungen des Asylbewerberleistungsgesetzes überfrachtet, nur um damit die Zustimmungspflicht der Bundesländer zu umgehen. Statt die anstehenden umfangreichen und besonders grundrechtsrelevanten Gesetzesänderungen wenigstens sachlich zu debattieren, soll der Gesetzentwurf in einem beschleunigten Verfahren durchgepeitscht werden.

Inhaltlich ist das sogenannte "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" eine Giftliste. Die Verfassungskonformität weiter Teile des Gesetzes ist höchst fraglich. Menschen ohne Duldung sollen von jeglichen existenzsichernden Leistungen ausgeschlossen werden. Das verstößt nicht nur gegen das Verfassungsgebot zur Sicherstellung der Menschenwürde, sondern auch gegen das Rechtsstaatsprinzip. Diese Sanktionen treffen faktisch in besonderem Maße vulnerable Gruppen, wie Kinder, Schwangere, Kranke und Menschen mit Behinderung.

Das Trennungsgebot von Abschiebungs- und Strafhaft soll trotz aller Proteste und sachlicher Gegenargumente aufgehoben werden. Justizvollzugsanstalten sind für den Vollzug des Strafrechts vorgesehen und keine Einrichtungen für symbolische Härte des Bundesinnenministers. Anders als bei der Strafhaft hat ein Abschiebehäftling keine Straftat begangen. Die Bundesregierung beharrt auf dem Bild der Krisensituation, die es so nicht gibt. Seehofer muss endlich mit dieser Notstandsrhetorik brechen.

Der Gesetzentwurf würde eine eklatante Verschlechterung des Status quo für langjährig Geduldete zur Folge haben. Statt Perspektiven für 100.000 erwerbsfähige Geduldete in Deutschland zu schaffen, werden Auszubildende von der Werkbank abgeschoben. Damit enttäuscht Seehofer auch die Hoffnungen der Wirtschaft auf einen Spurwechsel für langjährig Geduldete.

Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Widerrufsfrist für positive Asylbescheide aus den Jahren 2015 bis 2017 von bisher drei auf bis zu fünf Jahre verlängert wird. Durch die Verlängerung der Frist wird das BAMF nicht etwa entlastet, sondern mit der Überprüfung zusätzlicher Entscheidungen belastet. Die allermeisten Widerrufverfahren betreffen Menschen aus Syrien, Eritrea und dem Irak und sind schlicht unnötig, weil die Situation in diesen Ländern nach wie vor so desaströs ist, dass die Menschen dorthin nicht zurückkehren können. Im Januar und Februar 2019 wurden insgesamt 97 Prozent der ursprünglichen Entscheidungen bestätigt.

Die Verlängerung der Widerrufsfrist steht zudem in krassem Widerspruch zu einer schnellen Integration, wenn Menschen fünf Jahre im Unklaren gelassen werden. Momentan kann einem anerkannten Flüchtling nach drei Jahren ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden, wenn die Voraussetzungen dafür, wie etwa gute Deutschkenntnisse, vorliegen. Mit dieser Verfestigung des Aufenthalts werden die erbrachten Integrationsleistungen honoriert und eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive geschaffen. Erklärtes Ziel des "Geordnete-Rückkehr-Gesetzes" ist es jedoch, diese Aufenthaltsverfestigung zu vermeiden und Menschen trotz jahrelangen Aufenthaltes in Deutschland das Ankommen zu erschweren. Mit dieser Gesetzesänderung kann eine Niederlassungserlaubnis nämlich erst erteilt werden, wenn das BAMF den Schutzstatus erneut überprüft hat. Das führt zu einer noch längeren Rechtsunsicherheit.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. April 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2019

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